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Honorare: KBV wirft Kassen rechtswidriges Verhalten vor

Dienstag, 14. August 2012

Berlin – Als rechtswidrig hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV), Andreas Köhler, das Vorgehen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen bei den anstehenden Verhandlungen über die Honorare der Vertragsärzte und –psychotherapeuten im Bewertungsausschuss bezeichnet.

Die Kassen hatten im Vorfeld der Verhandlungen, die am Mittwoch in Berlin beginnen,  Honorarforderungen der KBV von rund 3,5 Milliarden Euro für 2013 zurückgewiesen. Stattdessen plädierten sie für eine Absenkung des Honorars um 2,2 Milliarden Euro. Denn Kostensteigerungen der Praxen würden durch eine bessere Auslastung kompen­siert, lautete die Argumentation. Dabei stützten sich die Kassen auf ein Gutachten des Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos.

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KBV-Vorstand Köhler kritisierte jetzt in einem Brief an die KV-Vorstände, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, nicht nur die methodisch mangelhafte Qualität des Prognos-Gutachtens. Er hält es für „klar gesetzeswidrig“. Denn das Gutachten verknüpfe die Preis- und die Mengenkomponente der Gesamtvergütung, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen habe.

Die Preiskomponente der Vergütung bildet der Orientierungswert, der die Basis ist für die Vereinbarung eines festen Punktwerts in den KVen. Bei dessen Anpassung müssen unter anderem Investitions- und Betriebskosten, aber auch Wirtschaftlichkeitsreserven berücksichtigt werden.

Der Behandlungsbedarf in Punkten – die Mengenkomponente – wird dagegen auf der Grundlage der ermittelten Veränderungen der Risikostruktur der Versicherten in regiona­len Gesamtverträgen definiert. Mit beiden Vergütungskomponenten, so Köhler in seinem Brief, sollte das Morbiditätsrisiko bei der Honorarreform von 2008 wieder zurück auf die Krankenkassen verlagert werden.

Dieses gesetzliche Ziel werde jedoch unterlaufen, wenn bereits vereinbarte durch die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter hervorgerufene Mengensteigerungen nachträglich bei der Ermittlung der Preiskomponente gegengerechnet würden.

Köhler warf den Krankenkassen vor, ihnen gehe es offenbar nicht um konstruktive Honorar­verhandlungen, sondern darum, einen für sie günstigen Schiedsspruch zu erzielen. Denn wenn sich beide Seiten im Bewertungsausschuss nicht einigen können, ist der unparteiische Vorsitzende im erweiterten Bewertungsausschuss, Jürgen Wasem, das Zünglein an der Waage. Sollte Wasem der Argumentation der Prognos-Gutachter folgen, behält sich Köhler rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vor. © HK/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Dienstag, 14. August 2012, 20:54

Üble Prognose für PROGNOS und den Spitzenverband Bund der GKV

Ein weiterer Beweis, dass die für den GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen von der schweizerischen Prognos AG erstellte Expertise ein reines Gefälligkeitsgutachten darstellt. Denn ebenso wie einzelne KVen als Körperschaften Öffentlichen Rechts sind sowohl die KBV als auch die GKV-Kassen mit ihrem Spitzenverband zu Objektivität und Legalität verpflichtet. Das Sozialgesetzbuch SGB V verpflichtet alle Vertragspartner zu konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Das PROGNOS-Gutachten habe ich mehrfach in Frage gestellt. Zuletzt heute in:
http://www.springermedizin.de/prognos-gutachten-seltsame-zahlen-tollkuehne-ableitungen/3187080.html

Aus den wesentlichen Gründen: "Entlarvend für die fehlende gutachterliche Kreativität der Prognos-Autoren ist auch die immerwährende Verwendung eines fiktiven klinischen Oberarztgehaltes von 105.000 € brutto vor Steuern aus dem Jahr 2007. Dabei wird schlicht unterschlagen, dass es sich dabei um einen angestellten Arzt o h n e unternehmerisches Risiko handelt; dass der Arbeitgeber Gehaltsrisiken für Fort- und Weiterbildung (Rechtsanspruch mind. 10 Tage), Qualifizierungsmaßnahmen, Krankheitsausfälle, Haftungsrisiken unterhalb von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz und arbeitsmedizinische Schutz- und Fürsorgepflichten trägt. Außerdem finanziert der Arbeitgeber noch hälftig Kranken-, Renten- und Sozialversicherung. Und ... im Öffentlichen Dienst Verheirateten- ... und Kinderzuschläge ... Das sind grob geschätzt (‚nomen est omen‘) etwa ein Drittel zusätzlich, 35.000 € Mehrbedarf pro Jahr, die ein freiberuflich tätiger Arzt selbst aufbringen muss. ... BWL- und VWL-geprägte Gutachter lieben Zahlen. Zu dumm nur, dass die Veröffentlichung des Deutschen Statistischen Bundesamtes (destatis.de) von 2009 veraltete Investitions- und Kostenstrukturen bei Arztpraxen von 2007 beschreibt. Peinlich, dass bei der ärztlichen Leistungsmengenanforderung von 2008 bis 2011, also in vier Rechnungsjahren, der ‚unbereinigte Bruttoleistungsbedarf‘ nur um 6,4 Prozent angestiegen ist.
Das sind schlappe 1,6 Prozent plus pro Jahr. Die Zahl der Behandlungsfälle ist im gleichen Zeitraum um 4,8 Prozent ‚angeschwollen‘, entsprechend 1,2 Prozent plus pro Jahr. Geradezu köstlich ist das naive Festhalten an destatis.de-Zahlen. Von 2007 bis 2012 kolportiert das Prognos-Gutachten für diesen Zeitraum einen durchschnittlichen Mietanstieg von 4,79 Prozent - offenkundig sind die Gutachter der Meinung, die bundesweite Mietspiegelentwicklung mit Implosion in den Neuen- und Explosion in den Alten Bundesländern würde ausschließlich an Praxisräumen evaluiert. Der Anstieg der Bruttolöhne und Gehälter habe lt. Prognos im gleichen Zeitraum 7,96 Prozent betragen – nur dass die Mitarbeiter/-innen in 5 Jahren Tätigkeit auch höhere Gehaltstarifgruppen erreichen, blieb undiskutiert.
Beim Energiebedarf war die schweizerische Prognos wieder hellwach: Kostenanstieg um 19,30 Prozent von 2007 bis 2012 wurde konstatiert, da merkte man sofort die eigene Betroffenheit. ..."

Soweit zur infausten PROGNOS-Prognose!
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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