6.770 News Politik

Politik

Gericht verbietet Krankenkassen Mitgliederwerbung mit Rabattgutscheinen

Mittwoch, 15. August 2012

Berlin – Krankenkassen dürfen keine Mitglieder mit Rabattgutscheinen für Einrichtungs­häuser oder Freizeitaktivitäten anwerben. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen S 81 KR 1280/11). Gesetzliche Krankenkassen konkurrierten zwar miteinander. Sie dürften sich jedoch nicht alle Freiheiten des Marktes zunutze machen, erklärte das Sozialgericht. Denn von Gesetzes wegen müssten die Krankenkassen ihre Tätigkeit darauf beschränken, ihre Mitglieder in Gesundheitsfragen zu unterstützen und zu versorgen.

Das Gericht verwies auf den § 30 Sozialgesetzbuch IV, in dem es heißt: „Die Ver­sicherungs­träger dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschrie­benen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.“ Vor diesem Hintergrund dürften sich Krankenkassen bei der Werbung von Mitgliedern nur solcher Mittel bedienen, die einen Bezug zur Gesundheit aufwiesen, stellte das Sozialgericht Berlin klar.

Anzeige

Hintergrund ist eine Klage von sechs Ersatzkassen gegen die AOK Bayern. Diese hatte, um neue Versicherte zu gewinnen, ihren Mitgliedern Rabatte und Sonderkonditionen vermittelt, zum Beispiel für Textilreinigungen, Möbel- und Bekleidungshäuser, Friseurbesuche und Sommerrodelbahnen.

Die AOK Bayern argumentierte laut Pressemitteilung des Sozialgerichts Berlin, dass die Krankenkassen in einem verschärften Wettbewerb zueinander ständen, seit die Beitragssätze angeglichen worden seien und Kassen insolvent werden könnten. Daher sei es gerechtfertigt, intensiver um Beitragszahler zu werben. Die klagenden Ersatz­kassen hatten hingegen argumentiert, dass die entsprechenden Rabatte gegen die Regel des Wettbewerbs der Krankenkassen verstießen.

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin fiel fast zeitgleich zu der Veröffentlichung des Tätig­keits­berichts des Bundesversicherungsamtes. Darin hatte die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen auf verschiedene Fälle von Missbrauch der Versicherten­gelder hingewiesen.

So hatte eine Kasse zum Beispiel für über 10.000 Euro eine Detektei beauftragt, um dem vermuteten Missbrauch von Krankengeld bei einer Versicherten in Höhe von 15 Euro pro Tag nachzugehen. In einem anderen Fall hatte eine Kasse wiederholt teure Betriebsfeste und Personalversammlungen auf Kosten der Versicherten ausgerichtet. © fos/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.770 News Politik

Nachrichten zum Thema

13.05.13
Vorstoß zur Abschaffung der PKV
Gütersloh/Berlin – Die Bertelsmann-Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern, die gesetzliche und die private Krankenversicherung (GKV und PKV) zu einer „integrierten...
10.05.13
Berlin – Nach dem NAV-Virchow-Bund haben nun auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die geplanten Eingriffe in die Entscheidungsautonomie der ärztlichen Selbstverwaltung kritisiert. In einer...
13.03.13
Rot-Grün gegen Unterwerfung von Krankenkassen unter Kartellrecht
Berlin – SPD und Grüne wollen verhindern, dass gesetzliche Krankenkassen dem Kartellrecht unterworfen werden. Dazu soll ein im Vermittlungsausschuss hängendes Gesetz aufgeschnürt und unstrittige...
21.02.13
Berlin – Seit April 2007 haben etwa 145.000 zuvor unversicherte Personen wieder einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erlangt. Inklusive mitversicherter...
23.01.13
Berlin – Die gesetzlich krankenversicherten Rentner haben seit 2005 mit 7,6 Milliarden Euro das Krankengeld für Arbeitnehmer mitfinanziert. Das ergibt sich aus der heute vorgestellten Antwort der...
19.12.12
Kassel – Deutschlands Krankenkassen können in einer jahrelang streitigen Rechtsfrage aufatmen. Denn die Vorschriften, nach denen sie seit 2009 die Beiträge ihrer rund fünf Millionen freiwillig...
30.10.12
Hannover – Die gesetzlichen Krankenkasse KKH-Allianz soll einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“ zufolge schwer kranke Mitglieder im Rahmen einer großangelegten Telefonaktion zum Kassenwechsel...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Senbuddy
am Donnerstag, 16. August 2012, 14:12

Ich finde es richtig...

...dieser einen AOK mal solche Auswüchse per Gericht zu verbieten. Es ist dabei allerdings verwunderlich, wieso es Konkurrenten aus dem gleichen Lager sein müssen, die dagegen klagen.

Warum kommt nicht mal einer dieser doch sonst so umtriebigen Verbraucherschützer darauf, gegen diese bekanntermaßen vielfältigen "Machenschaften" auch bei anderen GKVen vorzugehen ?

Ist man dort ideologisch zu einseitig auf die private Versicherungswirtschaft als Feindbild "eingeschossen" ? So dass man gar nicht auf die Idee kommt, dass es auch und vor allem bei GKVen deutliche Missstände gibt.

Man braucht nur mal daran zu denken, dass GKVen viel weniger Versicherte pro Mitarbeiter haben als PKVen. Z.B. die gesetzliche Barmer-GEK hat ca. 400 Versicherte / Mitarbeiter, die private DKV dagegen ca. 1400.

Man fragt sich, was alle diese GKV-ler in Ihren Büros überhaupt so tun (außer sich selbst zu verwalten und Ärzten das Leben schwer zu machen). Und ob man da nicht so einiges einsparen oder rationalisieren könnte...

Viele Grüße
S.

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in