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Krankenhaus­gesellschaft sieht keinen Bedarf für orthopä­dische Selektiv­verträge

Mittwoch, 15. August 2012

Berlin – Der Vorschlag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Krankenhaus­vergütungen zukünftig über Einzelverträge zu steuern, stößt bei der Deutschen Kranken­haus­­gesellschaft (DKG) auf Ablehnung. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum warnte, dass die künstliche Verknappung von Kapazitäten zu einer Wartelisten­medizin führen könne.

Zuvor hatte GKV-Verbandschefin Doris Pfeiffer im Interview mit der Südwestpresse mehr Wirtschaftlichkeit und Qualität in den Krankenhäusern gefordert. „Wir brauchen ein Anreizsystem, das Überversorgung vermeidet und Überkapazitäten abbaut", so Pfeiffer. Sie warf den Krankenhäusern vor, vorhandene Überkapazitäten durch gut bezahlte Hüft- oder Knieoperationen kompensieren zu wollen. Dies Problem könnte ihrer Ansicht nach durch individuelle Selektivverträge gelöst werden.   

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„Die stetige Wiederholung von angeblich zu vielen Hüft- und Knieoperationen bleibt weiter­hin jeglichen Beleg für medizinisch nicht notwendige Leistungen schuldig“, kommen­tierte DKG-Hauptgeschäftsführer Baum den Vorstoß. Tatsache sei, dass Millionen von älteren Patienten dank dieser Operationen ein von Schmerzen und Bewe­gungs­einschränkungen befreites Leben führen können.

Baum warnte davor die Existenz orthopädischer Kliniken von individuellen Selektiv­verträgen abhängig zu machen. Um möglichst viele kranke Patienten abzuschrecken, könnten einzelne Kassen entsprechende Versorgungsverträge nur mit wenigen Kliniken schließen. „Über die Selektionsverträge wäre zynischer Sparpolitik Tür und Tor geöffnet“, mahnte der DKG-Geschäftsführer. © hil/aerzteblatt.de

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