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Dignitas will gegen Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe klagen

Donnerstag, 16. August 2012

Berlin – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas Deutschland will gegen ein mögliches Gesetz zur Strafbarkeit gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe kämpfen. „Auf keinen Fall“ werde man sich auflösen, wenn das Gesetz kommt, sagte der Vorsitzende des Sterbehilfe-Vereins, Ludwig A. Minelli, der Berliner Tageszeitung taz vom Donnerstag. „Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen.“ Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland zu verbieten. Auch die „gewerbsmäßige Vermittlung“ von Gelegenheiten zur Selbsttötung soll er unter Strafe stellen.

Seit 1998 hat Dignitas laut Minelli in der Schweiz rund 1.400 Freitode organisiert, dabei gingen seinen Angaben zufolge etwa 800 Deutsche in den Tod. In Deutschland führt Dignitas keine Freitodbegleitung durch, weil nur Schweizer Ärzte das Selbstmord-Medikament Natrium-Pentobarbital verschreiben dürfen. Dignitas Deutschland vermittle nur Informationen, so Minelli, der auch Generalsekretär von Dignitas Schweiz ist.

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Laut Minelli kostet eine Freitodbegleitung in der Schweiz rund 8.750 Euro. Darunter sind jeweils 2.500 Euro für die Vorbereitung und die Durchführung sowie 3.750 Euro für Arzt, Behörden, Bestatter und Krematorium. Die Mitgliedsgebühr bei Dignitas Deutschland beträgt pro Jahr 196 Euro bei einer Aufnahmegebühr von 95 Euro. © hil/aerzteblatt.de

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