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Sechs Bundesländer lehnen PID-Rechtsverordnung ab

Dienstag, 21. August 2012

Berlin – Der Streit über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht weiter. Mindestens sechs Bundesländer lehnen die PID-Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ab oder fordern erhebliche Nachbesserungen, wie die Berliner Tageszeitung taz vom Mittwoch meldet. Die Zeitung führte nach eigenen Angaben eine Umfrage bei den 16 Landesgesundheitsministerien durch.

Die Kritik aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Berlin richtet sich danach vor allem gegen Bahrs Plan, weder die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen, noch die Anzahl der Ethikkommissionen.

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Ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat kann die Verordnung nicht in Kraft treten. Damit ist aber die praktische Umsetzung des Gesetzes gefährdet, das die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen in engen Grenzen seit Sommer 2011 erlaubt. Schätzungen zufolge wollen in Deutschland 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen.

Angesichts dieser geringen Zahlen reiche „ein einziges bundesweites PID-Zentrum und eine einzige Ethikkommission, angesiedelt beim Robert-Koch-Institut“, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums der taz. Es gehe darum, bundesweit einheitliche Maßstäbe sicherzustellen und „Kommissions-Hopping“ zu vermeiden. Ähnlich argumentiert die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie will die Zahl der Zentren auf wenige begrenzen, um die Entwicklung eines Geschäftmodells zu verhindern.

Die Bremer Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) und der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) indes lehnen die Verordnung „vehement ab": Sie konterkariere die Intention des Gesetzes, wonach die PID eine Ausnahme bleiben solle: „Wir wollen keinen Medizintourismus auf Kosten des Lebens“, so Huber.

Im Bundesgesundheitsministerium sagte ein Sprecher der Zeitung, die Stellungnahmen der Länder würden „ausgewertet“. Am Mittwoch gebe es eine erste Anhörung von Ländern und Verbänden. Im Herbst berate das Kabinett über die Verordnung.

Anfang August hatten auch die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs gefordert. So sei die Anzahl der PID-Zentren nicht festgelegt, es fehlten zudem einheitliche Kriterien für die dort angesiedelten Ethikkommissionen. Dies könne zu einem „Kommissions-Tourismus“ führen, warnte Woopen.

„Wer die PID anwenden will, geht von Kommission zu Kommission, bis er die gewünschte Entscheidung hat.“ Die katholische Kirche lehnt die PID grundsätzlich ab. Sie warnt davor, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben führt.

2011 hatte der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, „in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Bislang fehlt allerdings noch die Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Gesetzes regelt. © kna/aerzteblatt.de

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