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Krebs: Regierung will Vorsorge und Dokumentation verbessern

Mittwoch, 22. August 2012

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den Entwurf eines Krebsfrüh­erkennungs- und -registergesetzes beschlossen. Es sieht vor, dass gesetzlich Kranken­versicherte – ähnlich wie beim Brustkrebs-Screening – künftig von einem bestimmten Alter an persönlich zu Früherkennungsuntersuchungen auf Darm- und Gebärmutter­halskrebs eingeladen werden. Außerdem sollen die Länder flächendeckend klinische Krebsregister einrichten. Deren Aufgabe ist es, möglichst vollzählig und einheitlich die Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung zu erfassen und auszuwerten.

Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Empfehlungen des Nationalen Krebsplanes umgesetzt, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren aufgelegt hat. Die Einzelheiten zur Umsetzung der erweiterten Früherkennungsuntersuchungen soll der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen. Er hat dafür drei Jahre Zeit.

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„Die Regierung sagt dem Krebs den Kampf an“, erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses bei einem Besuch des Zentrums für Krebsmedizin am Universitätsklinikum Münster. Davon, dass bestimmte Alters- und Risikogruppen künftig gezielt zu Früherkennungsuntersuchungen eingeladen werden, verspricht sich der Minister, dass mehr Menschen in Deutschland das bestehende Vorsorgeangebot in Anspruch nehmen.

Denn obwohl die Krankenkassen beispielweise zur Früherkennung von Darmkrebs seit 2002 für Patienten ab dem 55. Lebensjahr Vorsorge-Koloskopien bezahlen, liegt die Teilnahmerate bei lediglich drei Prozent, wie Daten aus dem Zentrum für Krebsmedizin belegen. „Mit den Einladungen zur Vorsorge appellieren wir an die Eigenverantwortung der Versicherten“, sagte Bahr in Münster. Neben den Versicherten profitierten auch die Krankenkassen von der verbesserten Früherkennung. Denn vermiedene oder in frühem Stadium erkannte Krebserkrankungen sparten Behandlungskosten.

Die geplante flächendeckende Errichtung klinischer Krebsregister schafft nach Ansicht von Bahr ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung und –verbesserung der onkologischen Versorgung. Erstmals ermöglichten einheitliche Dokumentations­standards, die gesammelten Daten bundesweit zu vergleichen. Die Registerdaten könnten beispielsweise Aufschluss darüber geben, welches Therapieverfahren den größten Erfolg verspricht.

Obwohl die Zielrichtung des Gesetzentwurfs – verbesserte Vorsorge und Dokumentation bei Krebserkrankungen – generell auf Zustimmung stößt, gab es auch Kritik. So bemängelt beispielsweise die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Martina Bunge, dass es nicht gelungen sei, ein nationales Krebsregister einzurichten. Auch das Tempo der Umsetzung für die geplante kleine Lösung ist ihr zu langsam. „Das Register muss schneller stehen als 2018“, erklärte sie.

Die Krankenkassen kritisieren, dass sie allein die Finanzierung der klinischen Krebsregister übernehmen sollen. „Während der Nationale Krebsplan noch von einer geteilten Verantwortung von Bund, Ländern und Selbstverwaltung spricht, findet sich davon in dem jetzt diskutierten Entwurf nur noch wenig“, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer. Der Gesetzentwurf beziffert die zusätzlichen Ausgaben für die GKV mit jährlich rund 43 Millionen Euro. © HK/aerzteblatt.de

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