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Patientenrechte­gesetz soll Fehlermeldesysteme fördern

Donnerstag, 30. August 2012

Berlin – Auf einen speziellen Aspekt im geplanten Patientenrechtegesetz hat die Bundes­re­gierung hingewiesen: die einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesysteme. Der gesetz­lichen Krankenversicherung entstehe ab 2014 ein Mehraufwand von etwa 720.000 Euro pro Jahr „für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Es sei jedoch anzunehmen, dass diese zusätzlichen Kosten durch Einsparungen bei unerwünschten Ereignissen „deutlich übertroffen“ würden.

Die Bundesregierung erwartet daher nicht, dass den Versicherten durch die Fehler­melde­systeme zusätzliche Kosten entstehen. Bereits im Vorfeld hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, betont, die Ärzteschaft begrüße die Regelungen zur Fehlervermei­dungskultur und zu Fehlermeldesystemen.

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Das Patientenrechtegesetz soll laut dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), noch in diesem Jahr in Kraft treten. © hil/aerzteblatt.de

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