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Neues Lehrkonzept in der Rostocker Rechtsmedizin

Donnerstag, 30. August 2012

Rostock – Ein neues Konzept zum Erlernen der Leichenschau entwickeln Rechts­medi­ziner der Universitätsmedizin Rostock. Im kommenden Wintersemester werden die Studen­ten mit einer neu konfigurierten Diffenzialdiagnostik vertraut gemacht. „Wir wollen die Lehre insbesondere für die Leichenschau problemorientiert und praxisnah ausrichten und haben das bisherige Lehrkonzept für unser Fach durch neueste Erkenntnisse aktu­a­lisiert“, sagt Ulrich Hammer, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin.

Seiner Auffassung nach gibt es zu oft Fehlinterpretationen bei Leichenschauen. „Wer dorthin gerufen wird, verfügt oft bis auf Taschenlampe und Pinzette über keine weiteren Hilfsmittel“, verweist der Rechtsmediziner auf den Alltag. Hinzu kämen mangelnde Erfahrung, schlechtes Licht, Überlagerungen, Wettereinflüsse und Leichenver­än­derungen, die die Befunderhebung erschwerten. „Wir haben all die offenen Probleme aufgegriffen, Befunde gut verständlich gegenübergestellt, die sehr ähnlich sind und deshalb miteinander verwechselt werden können“, erläutert Hammer das neue Lehrkonzept.

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Aber nicht nur die Befunderhebung sei eine Quelle für Fehler bei der Leichenschau, sondern auch eine Fehlinterpretation der Begriffe. Hammer gibt ein Beispiel: Ziehe sich ein Patient bei einem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch zu und sterbe kurze Zeit später an Komplikationen wie einer Lungenembolie, gehe der Arzt oft von einem natürlichen Tod aus. „Lässt sich aber vermuten, dass der Betroffene ohne Sturz noch leben würde, müsste man von einem nichtnatürlichen Tod ausgehen“, so der Rostocker Rechts­mediziner. © hil/aerzteblatt.de

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