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GOÄ-Reform: Gemeinsamer Rahmenvertrag von Ärzteschaft und PKV-Verband zurzeit nicht in Sicht

Freitag, 31. August 2012

Köln – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Kranken­ver­sicherung (PKV) haben sich auch bei einer dreitägigen Klausursitzung vom 20. bis 22. August in Köln nicht auf einen Rahmenvertrag für die Reform der Amtlichen Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) einigen können.

„Die Positionen liegen zurzeit so weit auseinander, dass weitere Verhandlungen in nächster Zeit keinen Sinn machen“, betonte Theo Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“, heute gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Details nannte er jedoch nicht.

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Dem Vernehmen nach beharrt der PKV-Verband auf einen pauschalen Risiko­ab­schlag für alle privatärztlichen Rechnungen in Höhe von 25 Prozent. Damit wollen die privaten Krankenversicherungen offenbar ausschließen, dass ihre Leistungsausgaben explo­dieren, falls die neue GOÄ teurer wird als kalkuliert. Windhorst: „Eine ausschließlich nach PKV-Kriterien erstellte GOÄ ist mit uns jedenfalls nicht zu machen. Dann bleibt es eben bei der alten.“

Bis auf weiteres wird es somit keinen gemeinsamen Rahmenvertrag zwischen der Ärzteschaft und dem PKV-Verband für die Weiterentwicklung der privatärztlichen Gebühren­ordnung geben. Genau den hatte aber das Bundesgesundheitsministerium als zuständiger Verordnungsgeber von den Parteien eingefordert, um darauf aufbauend einen Entwurf für die Novellierung der GOÄ vorzulegen.

„Wir haben das BMG bereits über den Verhandlungsstand informiert“, berichtete Windhorst. Demnächst werde es dann wohl ein Spitzentreffen im Ministerium geben. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Natürlich ist die Tür für eine Einigung nicht zu. Aber es wird schwierig.“ © JF/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Sonntag, 2. September 2012, 01:21

PKV-Verband und die Gunst der Stunde!

Bei einer pauschalen Abschlagsforderung von 25 Prozent auf die GOÄ-Umsatzhonorare fühlt sich der Bundesverband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) offensichtlich durch die jüngsten Forderungen des GKV-Spitzenverbands nach Absenkung des EBM-Orientierungspunktwertes um 7 Prozent ermutigt und aufgestachelt.

Man solle doch nicht "... auf Steinzeitpositionen verharren", wie der Verhandlungsführers des PKV-Verbands, Dr. Volker Leienbach, zu formulieren beliebte, fällt direkt auf die PKV zurück. Denn der ärztliche Verhandlungsführer als Chef der ÄK-WL und Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Dr. Theodor Windhorst, hat schon Jahrzehnte lange Erfahrung mit fehlender Kompromissbereitschaft und Honoraranpassung beim PKV-Verband.

Nur zur Erinnerung: Die derzeit gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
• ist in ihrer Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBlatt, I, S. 1218)
• der GOÄ-Punktwert wurde in 29 Jahren (1983-2012) um 14 % gesteigert
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983) und zuletzt 11,4 Pfennige (1996)
• keine Preiserhöhung mit der Euro-Umstellung seit 1.1.2002

Von 1983 bis 2012 wurden unsere GOÄ-Praxisumsätze um nur 0,48 Prozent pro Jahr erhöht. Und der Bundesgesetzgeber versteckt sich hinter der unzureichenden Verhandlungsbereitschaft der PKV-Verbands, obwohl er da mit seiner Richtlinienkompetenz schon längst hätte durchgreifen müssen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Loewenherz
am Freitag, 31. August 2012, 16:03

Instabilität im System vs. Niederlassungsbereitschaft

Bei den ganzen Diskussionen und "Verhandlungen" um die Entlohnung ambulanter ärztlicher Leistung, stetig steigende Nebenkosten und den derzeitigen Gewerbemieten, wundert mich die Niederlassungs- und Praxisübernahmemüdigkeit derzeit nicht im geringsten.

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