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Apotheken müssen nah an den von ihnen belieferten Krankenhäuser liegen

Freitag, 31. August 2012

Berlin – Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln beliefern, müssen „in ange­messener Nähe“ zu dem belieferten Krankenhaus liegen. Das hat das Bundesver­waltungsgericht klargestellt (Aktenzeichen 3 C 24.11). Im konkreten Fall hat eine zu einem Münsteraner Krankenhausträger gehörende Apotheke in Ahlen einen Arzneimittel-Versorgungsvertrag mit einem Krankenhaus in Bremen abgeschlossen.

Da das Land Bremen diesen Vertrag nicht genehmigte, zog der Krankenhausträger vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Klage zunächst mit der Begründung statt, in dem Krankenhaus könne ein Notfalldepot eingerichtet werden, in dem lebenswichtige Arzneimittel vorgehalten werden.

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Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun klar, dass ein solches Depot nicht allen denkbaren medizinischen Notfallsituationen Rechnung tragen könne. Eine ein Krankenhaus beliefernde Apotheke müsse aber auch in Fällen eines plötzlich auftretenden, nicht absehbaren Bedarfs die zeitnahe Bereitstellung dringend benötigter Arzneimittel sicherstellen.

Bei der Entfernung der Ahlener Apotheke zu dem Bremer Krankenhaus – 216 Kilometer – und einem zudem stauanfälligen Transportweg sei eine unverzügliche Medikamen­tenbereitstellung, die nicht viel mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen solle, nicht mehr gewährleistet.

Zudem sei bei dieser Entfernung auch nicht gewährleistet, dass das Krankenhaus­personal durch den Leiter der Krankenhausapotheke im Bedarfsfall unverzüglich im entsprechenden Krankenhaus pharmazeutisch beraten werden könne, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht. Dies sei aber eine Genehmigungsvoraussetzung für einen Arzneimittel-Versorgungsvertrag.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Das Bundesverwaltungsgericht hat patientenfreundlich geurteilt“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Die Entscheidung sichere die Qualität der Arzneimittelversorgung in den Krankenhäusern. Die Patienten in den Kliniken könnten sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass eine Apotheke in der Umgebung jederzeit die notwendigen Medikamente liefern und die Ärzte entsprechend pharmazeutisch beraten könne. © fos/aerzteblatt.de

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