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Bayer wehrt sich gegen Zwangslizenz für Nexavar

Dienstag, 4. September 2012

Leverkusen/Berlin – Gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes für eine Zwangslizenz des Krebsmedikamentes Nexavar® hat das Pharmaunternehmen Bayer Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung hat gestern vor dem sogenannten Intellectual Property Appellate Board im indischen Chennai begonnen.

Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen kritisiert das Verfahren. „Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagte Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne der Organisation. Seiner Auffassung nach ist eine Zwangslizenz keine Enteignung, „sondern ein im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen“, so Frisch.

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Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar® enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen. Der Preis sank dadurch laut Ärzte ohne Grenzen um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse.

„Dies ist ein richtungsweisender Schritt für den Zugang zu erschwinglichen lebens­rettenden Medikamenten, auch für HIV/Aids-Patienten“, sagte Frisch. Viele neuere HIV/Aids-Medikamente seien heute als Folge des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich. Mache die Entscheidung des indischen Patentamtes Schule, könnten bald auch diese Wirkstoffe zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden, so Frisch.

© hil/aerzteblatt.de

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