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Zostex: Tödliche Wechselwirkung mit 5-Fluoropyrimidinen

Dienstag, 4. September 2012

Bonn – Der Hersteller Berlin-Chemie warnt in einem Rote-Hand-Brief vor einer potenziell tödlichen Wechselwirkung seines Virostatikum Zostex® (Wirkstoff: Brivudin) mit 5-Fluoropyrimidinen (5-FU), zu denen neben Krebsmedikamenten mit 5-Fluorouracil oder seinen Prodrugs auch das Antimykotikum Flucytosin gehört. Brivudin hemmt den Abbau von 5-Fluoropyrimidinen durch das Enzym Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD). Die Folge sind schwere Überdosierungen der 5-Fluoropyrimidine.

Die Wechselwirkung ist bekannt. Die Fachinformationen warnen in einem umrahmten Hinweis bereits vor dem gleichzeitigen Einsatz, einschließlich topisch anzuwendender 5-FU-Zubereitungen. Auch die Prodrugs Capecitabin, Floxuridin und Tegafur sind betroffen.

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Die Fachinformation stellt auch klar, dass zwischen einer Behandlung mit Zostex® und dem Beginn einer Therapie mit 5-Fluoropyrimidin-haltigen Arzneimitteln ein zeitlicher Abstand von mindestens 4 Wochen eingehalten werden muss. Dieses Intervall ist notwendig, da Brivudin die DPD irreversibel hemmt. Eine Gefahr besteht deshalb so lange, bis die Zellen wieder genügend neues DPD gebildet haben.

Eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme sieht vor, dass bei Patienten, die vor kurzem Zostex® erhalten haben, die DPD-Enzymaktivität ermittelt wird, bevor die Behandlung mit einem 5-Fluoropyrimidin-haltigen Arzneimittel begonnen werden darf.

Im Fall einer versehentlichen Gabe von Fluoropyrimidin-haltigen Arzneimitteln an Patienten, die Brivudin eingenommen haben, müssen beide Arzneimittel sofort abgesetzt und unverzüglich wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Toxizität ergriffen werden. Der Rote-Hand-Brief rät zur stationären Aufnahme und zu Maßnahmen zur Verhütung von systemischen Infektionen und einer Dehydratation. Als häufigste Symptome einer Intoxikation werden Übelkeit, Erbrechen, Diarrhö und in schweren Fällen Stomatitis, Mukositis, toxische epidermale Nekrolyse, Neutropenie und Knochenmarks­depression genannt.

Das Pyrimidinanalogon Brivudin hemmt wie das Purinderivat Aciclovir die DNA-Synthese von Herpesviren. Das Mittel wurde in der ehemaligen DDR entwickelt. Es war zunächst zur Behandlung von  Herpes-simplex-Infektionen zugelassen. Im Jahr 2001 erfolgte ein „Indikationswechsel“ auf die frühzeitige Behandlung des akuten Herpes zoster bei immunkompetenten Erwachsenen.

Brivudin wird von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft bevorzugt empfohlen, da es im Vergleich zu Aciclovir, Valaciclovir oder Famciclovir eine „erheblich größere antivirale Potenz“ habe. Auch die nur einmal tägliche Einnahme wird als Vorteil bewertet. © rme/aerzteblatt.de

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klausenwächter
am Freitag, 7. September 2012, 09:12

Brivudin ist berechtigt, wenn gezielt

Brivudin muß unter vollständiger Arzneimittelübersicht kritisch gezielt angewendet werden. Im kassenärztlichen Notfalldienst erstellte Verordnungen von Brivudin oder durch den Apotheker erfolgte Substitutionen - gleich welcher Art - bedürfen einer Revision.

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