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Honorarstreit: Spitzengespräch in der nächsten Woche

Mittwoch, 5. September 2012

Berlin – Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat am Mittwoch die Vertreter der Vertragsärzte und –psychotherapeuten aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und sich an die gesetzlich vorgegebenen Regeln zu halten. Die Kritik der  Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband wies der Verwaltungsrat „als inhaltlich unbegründet und im Ton unangemessen“ zurück: „Besonnenheit ist jetzt gefragt und nicht eine weitere Verschär­fung durch die von einzelnen Ärztevertretern angedrohten Maßnahmen, die Kranke durch lange Wartezeiten oder durch Abweisung in Mitleidenschaft ziehen wollen.“

Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass neben Verhandlungen über den Orien­tierungswert weitere Honorarkomponenten auszuhandeln sind, darunter Anpassungen aufgrund der Alters- und Morbiditätsentwicklung. „Höhere Honorare für Ärzte müssen dabei mit einer nachweislich höheren Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten verknüpft sein“, heißt es in der Erklärung. Die derzeit stabile Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung dürfe nicht „zu ungerechtfertigten Honorarforderungen der Ärzte führen“.

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Die KBV hatte in der vergangenen Woche die Honorarverhandlungen für das Jahr 2013 im Erweiterten Bewertungsausschuss verlassen. Weiterverhandlungen mit den Krankenkassen hatten die beiden KBV-Vorstände, Andreas Köhler und Regina Feldmann, von Gesprächen allein mit dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands abhängig gemacht.

Sie sollen nun in der kommenden Woche stattfinden. Die nächste Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses ist für den 15. September angesetzt. Das Gremium unter Leitung des Unparteiischen Vorsitzenden Jürgen Wasem kann allerdings auch entscheiden, wenn eine Partei nicht erscheint. © Rie/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 5. September 2012, 22:07

"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, ...


begeht einen weiteren Fehler" (Konfuzius, 551-479 v. Chr.). Das sollte sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hinter die Ohren schreiben. Denn was er jetzt als knetbare Manövriermasse zur Disposition stellt: "Mehr Moneten nur gegen zusätzliche Behandlungsqualitäten" steht noch nicht mal im eigens zusammengezimmerten, inkriminierten Prognos-Gutachten.

Nein, den angekündigten "heißen Herbst" hat sich die Kassenseite, also der GKV-Spitzenverband, selbst eingebrockt! Das dilettantisch fehlerhafte Prognos-Gutachten, das eine sieben prozentige Kürzung unserer GKV-Punktwert-Umsätze befriedigen sollte, kann auch das lächerliche Plus von 0,9% ad absurdum führen.

Die Prognos-Sachverständigen um Dr. Ronny Wölbing haben nämlich bei Ihren Quellenangaben zu den Kostensteigerungen 2007-2011 einen Personalkostenanstieg von 7,96%, in 4 Jahren also durchschnittlich um 1,99% pro Jahr konstatiert. Der Index der Lohnnebenkosten (+9,48%) ist um 2,37% pro Jahr angestiegen. Die Energiekosten (+19,30%) haben jährlich um 4,83% zugelegt. Vgl.
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2012_2/120809_prognos_gutachten/PK_20120809_Gutachten_Orientierungswert_Prognos_AG.pdf

Spektakulär sind Taschenspielertricks, mit denen gestiegene Honorare für Assistenz und Praxisvertretung, Praxismaterialien und eigenes Labor, Fremdlabor, Versicherungen, KFZ, sonstige betriebliche Aufwendungen und Anschaffungen 'geringwertiger Wirtschaftsgüter' schön gerechnet wurden: Mit unübersehbar n i c h t vorhandener Kreativität haben die Prognos-Autoren schlicht den "Allgemeinen Verbraucherpreisindex" von destatis.de (Statist. Bundesamt Deutschland) genommen, der in 4 Jahren allerdings auch um 6,54%, also jährlich um 1,61% angestiegen ist. Aber mit höheren Praxiskosten so gut wie gar nichts mehr zu tun hat. Am dreistesten war die gutachterliche Stellungnahme zu Praxis-Mieten und -Leasing: Der private "Verbraucherpreisindex Mieten", von destatis.de antizyklisch in Ost und West mit einem Durchschnitt von +4,79% in 2007-2011 bestimmt, wurde ausgerechnet auf alle GKV-Vertragsärzte und -Psychotherapeuten heruntergebrochen.

Fundamental ist allerdings auch der Fehler vieler Zeitgenossen, die von der KBV geforderte Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 11 Prozent als Netto-Zusatzeinkommen der Kassenärztinnen und -ärzte zu brandmarken. Das sind in unseren Quartalsabrechnungen U m s ä t z e, von denen im Durchschnitt mindestens 50 Prozent Kosten abzuziehen sind. Und Mehrforderungen nach 5,5% Plus sind in der derzeitigen Tariflandschaft vollkommen sozialverträglich. Oberpeinlich war dazu der Kommentar in den "tagesthemen": Da war von mindestens 11.000 Euro mtl. Bruttoeinkommen bei a l l e n Kassenärzten die Rede. Da offenbart man, von BWA und EÜR (betriebswirtschaftlicher Analyse + Einnahmen-Überschuss-Rechnung) keinen Schimmer zu haben; und verwechselte Umsatz mit Brutto, Netto oder Praxiskosten! Umso mehr wusste der tagesthemen-Kommentator von Lohnverzicht zu schwafeln, den angeblich das hippokratische "ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken" bedeuten würde. Er vergaß, dass heutzutage auch Gallen- oder Nieren-"Steinleidende" auf ärztliche Hilfe hoffen dürfen, obwohl der Eid des Hippokrates (460 bis 370 v. Chr.) mangels medizinischem Wissen dies kategorisch ausschloss.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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