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G-BA beschließt sofortige Zulassungssperre für neun Arztgruppen

Donnerstag, 6. September 2012

Berlin – Eine Zulassungssperre „mit dem heutigen Tag“ für neun bislang nicht beplante Arztgruppen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner heutigen Plenumssitzung beschlossen. Sie gilt für Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen sowie Transfusionsmediziner. Betroffen sind auch Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren oder bei anderen Vertragsärzten in der Praxis arbeiten möchten.

Schon länger steht fest, dass diese Arztgruppen ab Anfang Januar kommenden Jahres in die Bedarfsplanung einbezogen werden. Die jetzt beschlossene Zulassungssperre kommt in der Form einer „Übergangsregelung“, die bis Anfang Januar in Kraft bleibt, also bis zum regulären Start der Bedarfsplanung für die betroffenen Gruppen.

Interview mit Josef Hecken: „Die gemeinsame Selbstverwaltung ist zum Erfolg verpflichtet“

Erst wenige Wochen im Amt, drängt der G-BA-Vorsitzende die GKV-Vertragspartner zur Eile. Seine Überzeugung: Die Selbstverwaltung sollte die Dinge regeln, bevor der Gesetzgeber detaillierte Vorgaben macht.

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Diese Übergangsregelung soll laut dem G-BA verhindern, dass sich vor dessen Start kurzfristig viele Ärzte in einem der Fächer niederlassen und so eventuell eine Überversorgung entsteht. „Der G-BA hat begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass mit Bekanntwerden seiner Absicht zur Beplanung bisher unbeplanter Arztgruppen ein nicht sachgerechter Anstieg von Zulassungsanträgen zu verzeichnen sein könnte“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Bedarfsplanung.

Er betonte, die mit der Übergangsregelung verbundene sofortige Zulassungssperre sei „eine zumutbare Übergangsregelung und dient auch der Herstellung von Chancen­gerechtigkeit in den beplanten Arztgruppen“.

Hintergrund für die neue Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA ab Anfang 2013 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Es hatte dem G-BA eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bis zum 1. Januar 2013 aufgetragen. Diese Richtlinie wird laut Hecken „in weiten Teilen“ fristgerecht zum Jahreswechsel in Kraft treten. Sie betrifft im Wesentlichen die Bestimmung neuer Planungsbereiche, die Definition von Arztgruppen sowie die Festlegung der korrespondierenden Verhältniszahlen.

Die heute beschlossene Übergangsregelung muss der G-BA noch dem Bundesminis­terium für Gesundheit zur Prüfung vorlegen. Bei Nichtbeanstandung und Veröffent­lichung im Bundesanzeiger tritt sie rückwirkend zum 6. September 2012 in Kraft. © hil/aerzteblatt.de

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