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Mehr Förderung für ambulante Pflege im Nordosten

Dienstag, 11. September 2012

Schwerin – Die ambulanten Pflegeangebote in Mecklenburg-Vorpommern sollen stärker gefördert werden. Dazu hat das Landeskabinett heute eine Novellierung des Landes­pflegegesetzes beschlossen, sagte der Staatssekretär im Sozialministerium, Nikolaus Voss, in Schwerin. Das derzeit geltende Gesetz wurde 2004 beschlossen und wäre zum Ende des kommenden Jahres ausgelaufen.

Unter anderem sollen die Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr rund 1,5 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung von ambulanten und teilstationären Einrichtungen erhalten. „Viele ältere Menschen wollen verständlicherweise so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben“, sagte Voss. Ambulante und teilstationäre Pflegeangebote kämen diesen Menschen zugute.

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Des Weiteren sollen öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet werden, nach Tarif zu bezahlen. Dadurch solle der Pflegeberuf auch für Fachkräfte attraktiver werden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.

Für das Landespflegewohngeld, das Bewohner von nicht öffentlich geförderten Pflegeeinrichtungen erhalten, wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingeführt. Die Menschen, die die finanzielle Förderung derzeit beziehen oder sie bis zum Ende des Jahres noch beantragen, sollen die Unterstützung bis zu ihrem Lebensende erhalten können. 2012 zahlt Mecklenburg-Vorpommern nach Ministeriumsangaben rund 7,2 Millionen Euro an Landespflegewohngeld aus. © dapd/aerzteblatt.de

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