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Pharmafirma klagt gegen Zwangsabschlag an die PKV

Dienstag, 11. September 2012

Berlin – Der Arzneimittelhersteller Desitin hat Klage gegen die Zwangsabschläge an die private Krankenversicherung erhoben. Infolge des GKV-Änderungsgesetzes müssen die Pharmaunternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Zwangsrabatt in Höhe von 16 Prozent des Herstellerabgabepreises gewähren. Seit Januar 2011 gilt dieser Rabatt auch für die private Krankenversicherung (PKV).

„Wir haben Klage erhoben, weil wir es für nicht gerechtfertigt halten, Rabatte, die ihre Grundlage im Sozialrecht haben, an private Unternehmen abzuführen“, erklärte ein Sprecher von Desitin gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. „Da stimmt die rechtliche Basis nicht.“ Die private Krankenversicherung profitiere durch die Zwangsabgaben vom Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne ein Teil dieses Systems zu sein. Das sei nicht richtig.

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„Wir halten diesen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Freiheit der Unterne­hmen für nicht verfassungskonform“, erklärte zudem Henning Fahrenkamp, Hauptge­schäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), in dem Desitin Mitglied ist. Die PKV sei durchaus in der Lage, Preise zu verhandeln. Der Staat greife hier den pharmazeutischen Unternehmen in die Tasche, um der PKV den Gewinn zu sichern. „Von daher begrüßen wir sehr, dass ein pharmazeutisches Unterne­hmen Klage eingereicht hat“, so Fahrenkamp.

Die Kritik der Pharmafirmen richtet sich insbesondere gegen die Entscheidung des Bundesfinanz­ministeriums, derzufolge die pharmazeutischen Unternehmen bei dem Zwangsabschlag für die PKV den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf den vollen Herstellerabgabepreis entrichten müssen und nicht wie bei der GKV auf den ermäßigten Preis. Die Hersteller sollen damit auf einen Umsatz, den sie gar nicht erzielen, auch noch Mehrwertsteuern abführen, kritisiert der BPI. © fos/aerzteblatt.de

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