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Mindestmengenurteil stößt auf geteilte Reaktionen

Freitag, 14. September 2012

Berlin – Die Entscheidung des Bundes­sozialgerichtes Mindestmengen bei künstlichen Kniegelenken grundsätzlich zuzulassen, sorgt im Gesundheitswesen für geteilte Reaktionen. Während die Bundesärztekammer weiterhin dafür plädiert, Qualität vor Quantität zu setzen, unterstrich der Verband der Universitäts­klinika Deutschlands (VUD) die Bedeu­tung der Mindestmengen im Rahmen der Qualitätssicherung.

Jetzt soll das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erneut darüber verhandeln, ob die festgelegte Menge von 50 Operationen pro Jahr und Krankenhaus richtig gewählt ist.
„Wir haben immer wieder auf die Problematik absoluter Grenzwerte zur Unterscheidung zwischen schlechter und guter Ergebnisqualität hingewiesen“, sagte Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Jetzt müsse es darum gehen, genauer hinzusehen und diese Leistungen auch Häusern, die geringere Fallzahlen, aber gute Qualität liefern, zu ermöglichen.

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Der VUD begrüßte ebenfalls, dass die Kriterien zur Festsetzung der Mindestmengen erneut auf den Prüfstand gestellt werden sollen. „Als alleiniges Kriterium sind Mindest­mengen kein Garant für die Qualität im Krankenhaus“, betonte VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl. Allerdings habe das Gericht Mindestmengen zu Recht als sinnvolles Instrument der Qualitätssicherung bewertet.

Darüber hinaus könne die Konzentration auf weniger, regional ausgewogen verteilte Zentren mit einer hinreichenden Größe zur Qualitätssicherung beitragen. Auch die durchgängige Bereitstellung hochqualifizierter Fachärzte. Pflege- und Funktionskräfte sowie anspruchsvolle und konsequent umgesetzte Hygienestandards seien in diesem Zusammenhang unverzichtbar. © hil/aerzteblatt.de

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