Nach Kritik an Auto-Lobby vertagt EU-Parlament Votum zu Lärmschutz
Montag, 17. September 2012
Brüssel – Nach massiver Kritik an einer möglichen Einflussnahme des Autobauers Porsche hat das Europaparlament seine Abstimmung über eine geplante neue Lärmschutzverordnung für Kraftfahrzeuge vertagt. Die Abstimmung im Umweltausschuss war ursprünglich am Mittwoch geplant. Nun wird sie vermutlich erst im Oktober stattfinden. Bis dahin solle geprüft werden, auf welcher Quelle einer der Änderungsanträge basiere, teilte ein Sprecher des Parlaments heute mit. Dieser Antrag soll die Vorlage der EU-Kommission für die Lärmbelästigung durch Pkw und Kleintransporter deutlich aufweichen.
Hinter dem fraglichen Änderungsantrag sei im Autorenfeld „Gerhard, Hans-Martin, Porsche AG“ vermerkt, erläuterte der CDU-Abgeordnete und Umweltexperte Karl-Heinz Florenz. Dass sich der Berichterstatter des Europaparlaments, der konservative Tscheche Miroslav Ouzky, ausgerechnet von Porsche habe beraten lassen, sei „äußerst unglücklich“ und wenig hilfreich.
Ein Porsche habe ja gerade Charme, weil er so viel Krach macht“, sagte Florenz. Dieses Unternehmen sei daher „wirklich der falsche Ratgeber“. Ouzky müsse sich nun von seinem „sehr industriefreundlichen Kurs“ verabschieden und einen neuen Kompromissvorschlag machen.
Dass ein Autobauer versuche, auf die EU-Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, sei nicht neu, kommentierte die Ko-Vorsitzende der Grünen, die Deutsche Rebecca Harms. „Das tun alle Lobbyisten“. Ein „Skandal“ sei aber, dass sich der Berichterstatter des Parlaments, der im Umweltausschuss einen Kompromiss ausformulieren soll, den Wünschen der Automobilindustrie beuge.
Harms warf zudem der Bundesregierung vor, sie wolle die von Brüssel geplanten strengeren Vorschriften verwässern, um die Interessen der deutschen Autobauer zu verteidigen. Treibende Kräfte dabei seien die Bundesminister für Wirtschaft und Gesundheit, Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP). © kna/aerzteblatt.de
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.