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Bundesrat billigt Pflegereform

Freitag, 21. September 2012

Berlin – Der Bundesrat hat heute das Pflege-Neuausrichtungsgesetz gebilligt. Damit ist er nicht dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates gefolgt, der empfohlen hatte, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Der Gesundheitsausschuss hatte unter anderem kritisiert, dass mit der Reform kein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Zudem sei die Finanzierung der Pflegeversicherung nur bis zum Jahr 2015 gesichert. Und er lehnte die private Pflege-Zusatzversicherung, den sogenannten Pflege-Bahr, ab (Bundesrats-Drucksachen­nummer 488/1/12).

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Die Pflegereform kann nun zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bundesgesundheits­minister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich zufrieden: „Jetzt können die Verbesserung für Pflegebedürftige und deren Angehörige kommen.“

Mit dem Gesetz erhalten Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel Demenzkranke, künftig mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Statt der verrichtungsbezogenen Leistungskomplexe können Pflegebedürftige künftig zudem auch Zeitkontingente mit den Pflegediensten vereinbaren und frei entscheiden, welche Leistungen in dieser Zeit erbracht werden sollen.

Darüber hinaus werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages zwischen einem Pflegeheim und einem Heimarzt verpflichtet, wenn das Pflegeheim dafür einen Antrag gestellt hat. Die Kassenärztliche Bundesver­einigung und der GKV-Spitzenverband sollen bis zum 30. September 2013 „Anfor­derungen an eine ärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen“ festlegen. Auf dieser Grundlage können die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2015 Zuschläge vereinbaren, um die Kooperationsverträge zu fördern.

Kurz bevor der Bundestag die Pflegereform verabschiedete hatte, war auch noch der Pflege-Bahr in das Gesetz aufgenommen worden – eine private Zusatzversicherung für die Pflege, mit der sich die Versicherten eine ergänzende individuelle Kapitaldeckung aufbauen können. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird das Geld entsprechend der jeweiligen Pflegestufe wieder ausgezahlt.

  • Zahlen zur Pflege 1/7

    • Rund 2,37 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig; das sind knapp drei Prozent der Bevölkerung.
  • Zahlen zur Pflege 2/7

    • In Deutschland leben rund 1,1 Millionen Demenzkranke; jedes Jahr kommen rund 200.000 Neuerkrankungen hinzu.
  • Zahlen zur Pflege 3/7

    • Es gibt rund 11.600 Pflegeheime in Deutschland.
  • Zahlen zur Pflege 4/7

    • 2009 erhielten 700.000 Pflegebedürftige eine vollstationäre Dauerpflege.
  • Zahlen zur Pflege 5/7

    • Es sterben rund 30 Prozent der Menschen in einer Pflegeeinrichtung.
  • Zahlen zur Pflege 6/7

    • 1910 betrug das Durchschnittsalter in Deutschland 23,6 Jahre; 2050 soll es bei 50,4 Jahren liegen
  • Zahlen zur Pflege 7/7

    • Von 82 Millionen Menschen waren 2009 rund 21 Millionen 65 Jahre und älter;diese Altersgruppe wird bis 2050 auf 40 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen.
      (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Deutscher Hospiz- und Palliativverband August 2012)

Finanziert wird die Pflegereform durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte. Die Regierung rechnet bis 2015 mit Mehreinnahmen von rund 3,54 Milliarden Euro. Nach der Regelung sollen Versicherte ohne Pflegestufe mit 2erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Pflegegeld von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten.

Die nordrhein-westfälisch Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisierte die Reform. Dem Gesetz fehle ein konzeptioneller roter Faden. Es werde den demografischen Herausforderungen nicht gerechtet und berücksichtige das Selbstbestimmungsrecht Pflegebedürftiger zu wenig.

Auch von der AOK Baden-Württemberg kam Kritik. Es könne „lediglich von einem 'Reförmchen' die Rede sein, keinesfalls entspricht das Gesetz der ursprünglich angestrebten umfassenden Pflegereform“, sagte Vorstandschef Christopher Hermann in Stuttgart. Er verwies darauf, dass die Maßnahmen bei weitem nicht ausreichten, um den Herausforderungen in der Pflege, etwa durch den demografischen Wandel, gerecht zu werden.

Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, bemängelte das Gesetz ebenfalls. So seien die Betroffenen in der stationären Versorgung ausgeschlossen. „Ein Zukunftskonzept ist das nicht“, so Brysch. Er hoffe, dass es nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr zu einer „zukunftssichernden Pflegereform“ komme. Dagegen würdigte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste die Reform; sie bringe trotz aller Kritik Verbesserungen für einen Teil der Demenzkranken. © fos/kna/aerzteblatt.de

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