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Eckpunkte für rechtliche Regelung von Beschneidungen vorgelegt

Dienstag, 25. September 2012

Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Eckpunkte vorgelegt, um die Beschneidung von Jungen auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte am Dienstag in Berlin Medienberichte, wonach ein entsprechendes Eckpunktepapier an Länder und Verbände versandt wurde. „Die Beschneidung bleibt in Deutschland erlaubt“, erklärte der Sprecher.  

Die Regelung soll den Angaben zufolge die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen. Das Gericht hatte im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet.

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Die Entscheidung wurde von jüdischen und muslimischen Verbänden scharf kritisiert. Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.  

Der Vorschlag des Justizministeriums beschränkt sich Medienberichten zufolge nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern. In dem Papier heiße es, die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen, berichteten die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Welt.  

Zirkumzision: Kontroverse Debatte

In zahlreichen Zuschriften beschäftigen sich Leser des Deutschen Ärzteblattes mit dem Thema religiöse Beschneidungen. Das Kölner Landgericht hat in einem womöglich wegweisenden Urteil im Mai dieses Jahres die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet (Az.: 151 Ns 169/11). Dieses Urteil hat zu Diskussionen über das Thema religiöse Beschneidungen geführt.

Die Erziehung liege primär in der Verantwortung der Eltern, erklärte der Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger zu den Grundlagen der Neuregelung. Sie könnten sämtliche Fragen ihre Kinder betreffend entscheiden. Dazu gehöre auch „eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst“. Der Staat habe ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung drohe.

In dem Eckpunkte-Papier sind laut dem Ministeriumssprecher mehrere Anforderungen an eine Beschneidung berücksichtigt. Diese müsse fachgerecht vorgenommen werden und dürfe nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen. Eine Ausnahmeregelung greife, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet werde, etwa bei gesundheitlichen Risiken bei Blutern.  

In der Regel soll die Beschneidung von Ärzten vorgenommen werden. Innerhalb der ersten sechs Monate könne sie aber von Personen durchgeführt werden, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, erklärte der Sprecher. Diese müssten die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen. © afp/aerzteblatt.de

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w.strecker
am Donnerstag, 27. September 2012, 19:05

Kindeswohl sichern

Es ist nicht zu verstehen,daß in einem Rechtsstaat wehrlose Kinder der religiösen
Willkür ihrer Eltern mit Übergriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit ausgeliefert
sein sollen.
Das Wächteramt des Staates für das Kindeswohl und die Akzeptanz der Beschneidung sind nicht miteinander vereinbar.
Besonders empörend ist die vorgesehene Erlaubnis Beschneidungen von
medizinischen Laien ohne Narkose ausführen zu lassen.Vergleichbare Handlungen
würden in anderen Bereichen mit Sicherheit strafrechtlich verfolgt.Die hier geplante
Rechtsbeugung ist nicht hinnehmbar.
U.a. ist allen die derartige Menschenrechtsverletzungen nicht akzeptieren die Mit-
zeichnung der Bundestagspetition 26078(epetitionen.bundestag.de) zu empfehlen.
doc.nemo
am Donnerstag, 27. September 2012, 10:19

Wäre mal eine Studie wert

„Jede medizinisch nicht indizierte Zirkumzision schädigt lebenslang und beschädigt immer auch das Kindeswohl“, schreibt Edward von Roy. Soll das heißen, dass jede medizinisch indizierte Zirkumzision die Kinder nicht lebenslang schädigt, nur weil sie medizinisch indiziert ist?
Dass das Jahrtausende alte Ritual der religiösen Beschneidung völlig überflüssig ist, steht außer Frage. Schädlich ist aber allenfalls der Eingriff ohne Narkose in jüdischen Gemeinden sowie vielleicht noch das damit verbundene ritualisierte „Freudenfest“ bei Moslems, das für viele der betroffenen Jungs einen Horrortrip darstellt. Angesichts der über die Jahrtausende zu Millionen beschnittenen Juden und Moslems hätten manifeste psychische oder körperliche Schäden aber schon längst maifest werden müssen. Oder sollen wir etwa annehmen, das aggressive Verhalten der stets in ihrem Glauben sich beleidigt fühlenden radikalen Islamisten sei eine Folge der Beschneidung? Hmm, wäre vielleicht mal eine Studie wert...
Edward von Roy
am Donnerstag, 27. September 2012, 04:10

Jede medizinisch nicht indizierte Zirkumzision schädigt lebenslang und beschädigt immer auch das Kindeswohl

Wie es aus dem Justizministerium verlautet, soll die unnötige Beschneidung auf Elternwunsch nicht über das Strafrecht, sondern über die Elterliche Sorge sprich über das Bürgerliche Gesetzbuch legalisiert werden. In den § 1631 BGB Inhalt und die Grenzen der Personensorge soll ein 1631d angehängt werden:

"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Ausgerechnet zu § 1631 liegt dem Bundestag seit dem 20. Juli meine Petition Pet 4-17-07-451-040847 vor: "§ 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation -- Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung."

Möge der Bundestag im Sinne der kindlichen Unversehrtheit entscheiden und gegen elterlich erwünschtes traditionelles oder modisches Genital-Design.

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