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Approbations­ordnung: Fakultätentag fordert Nachbesserungen

Donnerstag, 27. September 2012

Berlin – Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat Nachbesserungen bei der Aus­bildungs­­verordnung für Ärzte gefordert. Betroffen ist ein Referentenentwurf, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wegen fehlender Übergangsregelungen in der ersten Novelle zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorgelegt hat.

Laut MFT sind mit der ersten Novelle der Approbationsordnung Terminfestlegungen für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung entfallen und Studierende, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden, müssen rückwirkend eine Famulatur in der hausärztlichen Versorgung nachweisen.

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„Hier soll nun halbherzig nachgebessert werden“, kritisierte MFT-Präsident Heyo Kroemer. Mit der vorgelegten Regelung werde nicht verhindert, dass weiterhin Studierende ihren Bestandsschutz verlören. „Unberücksichtigt bleibt ferner, dass im Hinblick auf das ebenfalls ab 1. Oktober 2013 mindestens zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin eine entsprechende Übergangsregelung fehlt“, so Kroemer. Auch weitere im Vorfeld des Referentenentwurfs aufgezeigte Fehler seien nicht korrigiert worden.

Der MFT fordert, dass neben einheitlichen Übergangsregelungen zur neuen Famulatur und zum erweiterten Blockpraktikum auch klargestellt wird, dass die Möglichkeit, das praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren, eine Ausnahme von der Forderung nach einer zusammenhängenden Ausbildung von 48 Wochen darstellt. „Ansonsten greifen die neuen Teilzeitregelungen nicht“, erklärte der MFT-Präsident.

Auch müsse richtig gestellt werden, dass es keine Verpflichtung gegeben habe, bereits seit 2006 Prüfungen des nun geschaffenen Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung durchzuführen. „Wenn schon eine Rechtsverordnung zur Korrektur der ersten Novelle zur Änderung der Approbationsordnung vorgelegt wird, sollten dadurch auch sämtliche Fehler und Unklarheiten beseitigt werden“, machte Kroemer deutlich. Er plädierte dringend dafür, dass das BMG den Referentenentwurf entsprechend erweitert und die Belange von Studierenden und Universitäten berücksichtigt. © hil/aerzteblatt.de

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