5.213 News Ärzteschaft

Ärzteschaft

Kinderchirurgen kritisieren Pläne zur Regelung von Beschneidungen

Dienstag, 2. Oktober 2012

Berlin – Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für eine rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen ist bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) auf Ablehnung gestoßen. Das Papier verharmlose einen mit unnötigen Risiken für das Kind verbundenen Eingriff, erklärte die Gesellschaft heute in Berlin. Der Entwurf des Ministeriums ordne Kinderrechte Elternrechten unter und beeinträchtige den Kinderschutz, anstatt beides zu stärken.  

Das Justizministerium hatte das Eckpunktepapier vergangene Woche vorgelegt. Dadurch soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, dass Beschneidungen unter gewissen Voraussetzungen möglich sind. Dies soll sich nicht auf religiöse Gründe beschränken. Grund für die geplante Neuregelung ist das Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Die Entscheidung wurde von jüdischen und muslimischen Verbände abgelehnt.   

Anzeige

Die Kinderchirurgen übten nun scharfe Kritik an dem Entwurf des Justizministeriums. Der Gesetzgeber plane, „einen nachweislich irreversiblen körperlichen Eingriff für harmlos zu erklären“, erklärte DGKCH-Präsident Jörg Fuchs. Dieser bürde dem Kind „medizinisch nicht notwendige Risiken auf und liegt nicht im Kindeswohl“. Er monierte auch, dass die religiöse Motivation der Eltern in der Neuregelung ausgeklammert werde. Wenn allein der elterliche Wille maßgeblich werde, „sind Fehlentscheidungen Tür und Tor geöffnet“, zeigte sich Fuchs überzeugt.afp © afp/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
5.213 News Ärzteschaft

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

kschlensog
am Mittwoch, 3. Oktober 2012, 11:31

In die richtige Richtung - aber konsequent?

Zitat: "Der Gesetzgeber plane, „einen nachweislich irreversiblen körperlichen Eingriff für harmlos zu erklären“, erklärte DGKCH-Präsident Jörg Fuchs. Dieser bürde dem Kind „medizinisch nicht notwendige Risiken auf und liegt nicht im Kindeswohl“. "

Vertritt die DGKCH diese sehr achtenswerte und menschenrechtskonforme Position ebenso vehement im Fall von Genitalverstümmelungen an Inter*Kindern, deren 'geschlechtliche Vereindeutigung' (ebenfalls) ein sehr gravierender Eingriff in die Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der betreffenden Kinder ist, ebenfalls irreversibel, sehr häufig mit schweren Traumatisierungen verbunden, und medizinisch im Allgemeinen ebenfalls keineswegs notwendig?

Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in