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Botox lindert Urge-Inkontinenz

Freitag, 5. Oktober 2012

Durham – Die Injektion von OnabotulinumtoxinA hat in einer randomisierten Vergleichs­studie die Drang- oder Urge-Inkontinenz häufiger beseitigt als eine orale Therapie mit einem Anticholinergikum. Der Vorteil wurde laut der Publikation im New England Journal of Medicine (2012; doi: 10.1056/NEJMoa1208872) jedoch häufig durch inkomplette Entleerungen der Blase erkauft. Dafür blieben den Patientinnen die anticholinergen Nebenwirkungen erspart.

Die Urge-Inkontinenz ist die häufigste Form der Harninkontinenz. Unter diesen unwill­kürlichen Entleerungen der Blase vor Erreichen der Toilette leiden vor allem ältere Frauen. Mittel der Wahl sind Anticholinergika. In Deutschland werden sieben Wirkstoffe (Darifenacin, Fesoterodin, Oxybutynin, Propiverin, Solifenacin, Tolterodin und Trospiumchlorid) angeboten, deren Wirkung als gleich stark eingestuft wird. Allen ist gemein, dass sie die Urge-Inkontinenz nicht vollständig beseitigen. Außerdem kommt es zu störenden anticholinergen Nebenwirkungen wie einer vermehrten Mundtrockenheit.

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Als Alternative bietet sich die zystoskopische Injektion von Botulinumtoxinen in den Detrusormuskel an. Die prinzipielle Effektivität wurde bereits in klinischen Studien belegt, und bei neurogener Detrusorhyperaktivität infolge von Rückenmarksverletzung oder multipler Sklerose ist in Deutschland ein Präparat zugelassen. Es war jedoch unklar, ob die Therapie bei der sehr viel häufigeren Urge-Inkontinenz Vorteile gegenüber der medikamentösen Therapie bietet. Diese Frage war Gegenstand der „Anticholinergic versus Botulinum Toxin Comparison“ oder ABC-Studie des US-amerikanischen Pelvic Floor Disorders Network.

An der doppelblinden Studie nahmen 247 Frauen teil, die über fünf oder mehr Urge-Inkontinenzereignisse pro Tag berichteten. Der Hälfte der Frauen wurde ein Anticholinergikum verordnet. Die Wahl fiel auf Solifenacin, da es nur einmal täglich eingenommen werden muss. Die Anfangsdosis betrug 5 mg/die mit der Option zur Dosissteigerung oder einem Wechsel auf Trospiumchlorid, das einen anderen Wirkmechanismus hat und ebenfalls einmal täglich eingenommen werden muss.

Die Frauen erhielten außerdem während einer Zystoskopie einmalig Kochsalzinjektionen in den Detrusormuskel, damit Patientin und Arzt den Unterschied zum Botox-Arm nicht ahnen konnten. Im Botox-Arm der Studie wurde den Patientinnen zystoskopisch 100 Einheiten OnabotulinumtoxinA in den Detrusor injiziert. Die Frauen erhielten zudem Placebotabletten (mit der Option einer Dosissteigerung und den Wechsel auf einen anderen Placebowirkstoff).

Wie Anthony Visco vom Duke University Medical Center in Durham/North Carolina berichtet, erzielten beide Therapien im primären Endpunkt gleich gute Ergebnisse: Die durchschnittliche Zahl der Urge-Inkontinenzepisoden ging unter der medikamentösen Therapie von 5,0 auf 3,4 pro Tag und nach den Botox-Injektion auf 3,3 pro Tag zurück. Hier waren beiden Therapien gleichwertig.

Unter den Botox-Injektionen wurde jedoch doppelt so häufig eine völlige Beseitigung der Urge-Inkontinenz erzielt (27 versus 13 Prozent). Dafür mussten viele Patientinnen eine Detrusorschwäche in Kauf nehmen: 5 Prozent der Patientinnen mussten in den ersten 2 Monaten intermittierend den Harn über einen Katheter entleeren (was unter der medikamentösen Therapie niemals notwendig war), und auch die Rate der Harnwegs­infektionen, eine Folge der Restharnretention, war mit 33 versus 13 Prozent signifikant höher.

Auf der anderen Seite blieben ihnen die anticholinergen Nebenwirkungen erspart – wenn auch nur teilweise: Über eine Mundtrockenheit klagten auch 31 Prozent der Frauen, die mit Botox behandelt wurden. Da Botox keine Mundtrockenheit auslöst, handelt es sich um eine Placebo-Nebenwirkung. Unter der medikamentösen Therapie klagten 46 Prozent der Frauen über eine Mundtrockenheit.

Da Fragebögen zur Lebensqualität keine Unterschiede zwischen beiden Therapien aufzeigen, geben die Autoren keine klare Empfehlung ab. Patientinnen, die Botox-Injektionen befürworten (dies wäre in Deutschland eine nicht zugelassene Off-Label-Anwendung), sollten deshalb auf die Belastung durch die Blasenspiegelung und die Risiken einer Blasenschwäche hingewiesen werden. © rme/aerzteblatt.de

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