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Petition für Hausarztverträge nach altem Recht braucht noch Unterstützer

Dienstag, 9. Oktober 2012

München – Seit gestern liegen in bayerischen Hausarztpraxen Unterschriftenlisten für die Bundestags-Petition „Weg mit Paragraf 73b Absatz 5a SGB V!“ aus. Der Bayerische Hausärzteverband hat nach eigenen Angaben mit praktisch allen gesetzlichen Kranken­kassen Hausarztverträge abgeschlossen, für die Folgeverträge ab 2014 gelten aber neue gesetzliche Vorschriften.

Kernpunkt ist dabei jener Absatz 5 a des Paragrafen 73b im Fünften Sozialgesetzbuch. Er sieht vor, dass Hausärzte ihre Mehrleistungen im Rahmen von Hausarztverträgen nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen adäquat honoriert bekommen, wenn sie bei ihren Patienten einsparen, zum Beispiel bei der Verschreibung von Medikamenten.

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„Diese aus ethischen Gründen abzulehnende Refinanzierungsklausel würde das Ende der hausarztzentrierten Versorgung bedeuten, sagte Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. In den nächsten Wochen sollen deshalb mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt werdet, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages in öffentlicher Sitzung mit dem Thema beschäftigen muss. „Wir haben stichhaltige Argumente und deshalb eine gute Chance, dass der Bundestag den Strukturfehler im Gesetz schnell behebt“, so Geis.

Auch der Deutsche Hausärzteverband unterstützt die Aktion. Ein entsprechender Antrag wurde Ende September auf dem Deutschen Hausärztetag in Berlin einstimmig angenommen. © hil/aerzteblatt.de

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