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EU legt zulässige Lebens­mittel-Aromastoffe fest

Dienstag, 9. Oktober 2012

Brüssel – Zwei Rechtsvorschriften der Europäischen Kommission regeln, welche Aromastoffe die Lebensmittelindustrie künftig verwenden darf. „Dank des Beitrags der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer wissen­schaftlicher Einrichtungen werden diese Vorschriften für Aromastoffe dafür sorgen, dass Verbraucher wie Industrie künftig deutlich besser informiert sind. Es wird leichter in Erfahrung zu bringen sein, welche Aromen in Lebensmitteln verwendet werden können“, sagte der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar John Dalli.

Die erste Verordnung enthält eine neue Liste der Aromastoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden können. Sie gilt ab dem 22. April 2013, was der Lebensmittelindustrie in der EU Zeit gebe, sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Alle Aromastoffe, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten.

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Die zweite Verordnung betrifft Übergangsmaßnahmen für andere Aromastoffe wie Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind. Sie gilt bereits ab dem 22. Oktober diesen Jahres.

Die neue Liste umfasst mehr als 2.100 zulässige Aromastoffe. Weitere 400 bleiben vorläufig in Verkehr, bis die EFSA ihre Bewertung abgeschlossen hat. © hil/aerzteblatt.de

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