6.770 News Politik

Politik

Schaar kritisiert Datenerhebung der Krankenkassen

Dienstag, 9. Oktober 2012

Berlin – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Krankenkassen vorgeworfen, von ihren Versicherten zu viele Daten zu erheben. Schaar kritisierte heute im Sender NDR Info, dass die Kassen die Bezieher von Krankengeld umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation befragten. Mit den sogenannten Selbst­auskunftsbögen werde bewusst versucht, die vorhandenen Datenschutz­mechanismen auszuhebeln.  „Wir haben eine Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen richten“, sagte Schaar.  

Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitsgeber befragt worden seien, sagte Schaar. Einigen Versicherten sei damit gedroht worden, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht ausgefüllt zurückschicken.  

Anzeige

Fragebögen dürften nur verschickt werden, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, sagte Schaar. Und die Kassen dürften auch nur die „harten Fakten" abfragen, etwa zur erwarteten Dauer der Arbeitsunfähigkeit. © afp/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.770 News Politik

Nachrichten zum Thema

24.04.13
Datenschutzbericht: Regelungen zur Informationstechnik dringlicher denn je
Bonn/Berlin - Bei der Vorstellung seines 24. Tätigkeitsberichts zum Datenschutz für die Jahre 2011/12 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auf die...
23.01.13
Berlin – Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung sieht sich selbst in der Verantwortung, wenn es um den Schutz persönlicher Daten geht. Nur 17 Prozent sind der Meinung, dass der Gesetzgeber für den...
15.11.12
Kassel – Behörden müssen nach einem Gerichtsurteil den Bürgern umfassend Auskunft geben, welche Daten über sie gespeichert und in welchem Umfang an Dritte weitergegeben wurden. Nach einem am Mittwoch...
02.11.12
Berlin – Ein neues Serviceangebot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bietet Ärzten und Psychotherapeuten ab sofort individuelle Hinweise zu Datensicherheit und Datenschutz in der Praxis. Mit...
25.10.12
Bayreuth – Als medizinisches Servicecenter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat die Gedikom GmbH den Schutz seiner Patienten- und Kundendaten jetzt durch den TÜV Saarland zertifizieren...
16.10.12
Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein weist auf ihrer Internetseite daraufhin, dass nicht alle niedergelassenen Ärzte verpflichtet sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen....
15.10.12
Baden-Baden – Aus einem Krankenhaus im baden-württembergischen Rastatt sind zehntausende Patientendaten verschwunden. Das Klinikum Mittelbaden habe Anfang Oktober Strafanzeige gegen Unbekannt wegen...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

dr.med.thomas.g.schaetzler
am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 17:37

Krankengeld gegen ärztliche Schweigepflicht?

Beim Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, bei der Knappschaft Bahn-See (KBS): Abt. Krankenversicherung, beim Datenschutzbeauftragten der Bundesknappschaft und beim Bundesversicherungsamt habe ich in aller Form gegen ein 3-seitiges Formular Nr. 12075 der KBS protestiert und den Rückzug dieses Vordrucks erreicht.

Im „Antrag auf Zahlung von Krankengeld“ der Knappschaft-Bahn-See wurde in unzulässiger Weise die Auszahlung von Krankengeld auf Seite 3 mit einer Unterschrift zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB verknüpft. Damit sollten meine Patientinnen und Patienten als KBS-Versicherte auf Vordruck Nr. 12075 gezwungen werden, bei Auszahlung von Krankengeld gleichzeitig die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, um zu Gunsten der Knappschaft auf ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht zu verzichten.

Die KBS wollte Einsicht in Unterlagen nehmen, die nach Sozialgesetzbuch (SGB V) nur und ausschließlich für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in verschlossenem Umschlag vorgesehen sind. Der Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen § 203 StGB war hier zu unterstellen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB V wurden missachtet. Die KBS versuchte, durch Versicherten-Unterschrift bei einem „Antrag auf Zahlung von Krankengeld“ Kenntnisse über ambulante und stationäre, vertrauliche Anamnese-, Diagnose- und Therapiedaten zu erlangen. Nicht auszuschließen, dass einzelne Versicherten auf berechtigte Krankengeldforderungen verzichtet haben, um nicht ihre informationelle Selbstbestimmung preisgeben zu müssen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in