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Kabinett beschließt neue Grenzwerte für Sozialversicherung

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Berlin – Das Bundeskabinett hat für das kommende Jahr neue Grenzwerte zur Versicherungspflicht und zur Beitragsbemessungsgrenze beschlossen. Wie das Bundesarbeitsministerium heute mitteilte, müssen Arbeitnehmer 2013 im Regelfall Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, wenn ihr jährlicher Brutto­verdienst weniger als 52.200 Euro im Jahr oder 4.350 Euro im Monat beträgt. Grundlage für die Rechengrößen ist die Einkommensentwicklung 2011, die 3,09 Prozent betrug.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt 2013 auf 47.250 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro im Monat. Diese Grenze bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe die Kassen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Verdienste, die über diesem Grenzwert liegen, werden nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.

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In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland auf 69.600 Euro brutto im Jahr, beziehungsweise 5.800 Euro im Monat. Für Ostdeutschland gilt 2013 ein Grenzwert von 58.800 Euro brutto jährlich oder 4.900 Euro monatlich. Für die knappschaftliche Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 85.200 Euro jährlich oder 7.100 Euro im Monat. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 72.600 Euro beziehungsweise 6.050 Euro. © dapd/aerzteblatt.de

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