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Gesundheitsökonomen fordern Beitragssatzsenkung

Dienstag, 16. Oktober 2012

Berlin – ­ Die wachsenden Überschüsse im Gesundheitssystem sollen durch eine Absenkung des Beitragssatzes abgebaut werden. Das hat gestern in Berlin die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ) gefordert. „In umlagefinanzierten Sozialsystemen ist es nicht vorgesehen, finanzielle Polster für schlechte Zeiten anzulegen“, erklärte Friedrich Beyer, Vorstandsvorsitzender der DGGÖ. Da die Krankenkassen, bei denen Schätzungen zufolge 17 Milliarden Euro der Überschüsse liegen, keine gewinnorientierten Unternehmen seien, würde das Geld im System verloren gehen.

„Geld führt zu Begehrlichkeiten“, betonte Beyer. Beispielsweise würden Leistungs­erbringer mehr Geld fordern wie Ärzte, die sich für höhere Honorare und mehr Geld für die Krankenhäuser einsetzen, und die Pharmaindustrie, die sich für die Abschaffung des GKV-Pharmarabatts stark macht.

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Die DGGÖ schlägt deshalb eine jährliche Anpassung des Beitragssatzes an den durch den Schätzerkreis ermittelten Finanzbedarf vor. Der Beitragssatz solle dabei so gewählt werden, dass er den Finanzbedarf nicht vollständig deckt. Das sei eine Voraussetzung dafür, damit die Mehrzahl der Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müsste. „Das Wichtigste ist, dass damit der Kassenwettbewerb, der mit den Überschüssen zum Erliegen gekommen ist, wieder in Schwung kommt“, so Beyer. Dies würde die Krankenkassen dazu bewegen, sich mehr um Effizienz zu sorgen, um die Zusatzbeiträge gering zu halten.

Für einen effektiven Wettbewerb sollten die Kassen auch mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung bekommen. „Dass die Vergütung der Ärzte auf höchster Ebene durch den GKV-Spitzenverband verhandelt wird und damit zum Politikum wird, darf nicht sein“, betonte Beyer. „Diese Verhandlungen gehören in die Regionen.“ Verhandeln die Kassen auf Ebene des Kollektivvertrags, seien sie nach Einschätzung der DGGÖ eher bereit, mehr zu zahlen. „Es ist ja kein Wettbewerbsnachteil für die einzelne Kasse.“ Das sei bei Einzelverhandlungen anders, da es hier möglich sei, sich einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten.

Die regelmäßige Anpassung des Beitragssatzes führt nach Ansicht der DGGÖ dazu, dass die Zusatzbeiträge relativ konstant bleiben und im Wesentlichen von der Effizienz der Kasse abhängen. Einen Sozialausgleich bei einer Überforderung des Versicherten durch den Zusatzbeitrag lehnen die Wirtschaftsexperten hingegen ab: „Einen Sozialausgleich sollte es nicht geben“, stellte Beyer fest. „Solange es noch Kassen gibt, die ohne Zusatzbeitrag auskommen – und die wird es geben – ist der Kassenwechsel der beste Sozialausgleich.“ © mei/aerzteblatt.de

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