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Bundesärztekammer gegen Einheitsgewerkschaft

Freitag, 19. Oktober 2012

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich gegen eine Einheitsgewerkschaft ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, das eigenständige Tarifvertrags­recht der Ärzte zu wahren und zu stützen. Laut Grundgesetzt gilt das Recht, Gewerk­schaften zu gründen, für jedermann und für alle Berufe – auch für Ärzte, so die BÄK. Die gewachsene Tarifpluralität in den Krankenhäusern sei somit Folge der verfassungs­rechtlich vorgesehenen und geschützten Gewerkschaftsfreiheit.

Die von den Arbeitgeberverbänden und vom Deutschen Gewerkschaftsbund immer wieder geforderte gesetzliche Begrenzung der Tarifpluralität aber würde dieses Grundrecht aller Arbeitnehmer aufheben und mit einem Sonderrechtsstatus Einheitsgewerkschaften schaffen. „Das lehnt die deutsche Ärzteschaft kategorisch ab“, heißt es dazu von der BÄK.

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Wer den Arztberuf im Krankenhaus attraktiv gestalten und dem Ärztemangel wirksam begegnen will, könne dies nur mit Tarifverträgen erreichen, die die besonderen Anforderungen an den Arztberuf berücksichtigen. Es dürfe auch nicht erwartet werden, dass sich Ärzte die Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen wieder nehmen lassen werden. Eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit würde daher unnötigerweise Konflikte und abwehrende Reaktionen der Ärzte hervorrufen.

In dieser Woche hatte sich bereits der Marburger Bund (MB) vehement gegen einen neuen Vorstoß zur Tarifeinheit und für die sogenannte Tarifpluralität ausgesprochen. „Tarifpluralität ist der verfassungsrechtlich vorgesehene Normalfall. Wer auch immer meint, er müsse mit einem Gesetz den Grundsatz der Tarifeinheit festschreiben und die Koalitionsfreiheit aushebeln, befindet sich auf dem Holzweg“, sagte der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, und reagierte damit unter anderem auf eine Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Arbeitgebertag, in der sie sich offen für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gezeigt hatte. © hil/aerzteblatt.de

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