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Bundespsychothera­peutenkammer befürchtet Abbau von rund 5.700 Therapeutenpraxen

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Berlin – Trotz langer Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz droht nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ab 2013 der Abbau jeder vierten psycho­therapeutischen Praxis in Deutschland. „Im städtischen Bereich droht eine katastrophale Verschlechterung der Versorgung, weil bis zu 5.700 von knapp 23.000 psychothera­peutischen Praxen stillgelegt werden könnten“, befürchtet Rainer Richter, Präsident der  BPTK. „Dagegen lehnen wir uns auf.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich gerade in ihren Honorarverhandlungen darauf geeinigt, für ländliche Regionen bis zu 1.150 Praxen zusätzlich zuzulassen. Im Gegenzug für einen Begrenzung auf diese Zahl hat der GKV-Spitzenverband akzeptiert, antrags- und genehmigungspflichtige Leis­tungen der Richtlinienpsychotherapie und probatorische Sitzungen aus der morbiditäts­orientierten Gesamtvergütung auszudeckeln.

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Die BPtK befürchtet, dass angesichts dieser Einigung der tatsächliche Bedarf an Psycho­therapeuten nicht mehr berechnet werde. „Während sich die Versorgung auf dem Land nun erfreulicherweise verbessern wird, gehen in Groß- und Kreisstädten aber tausende Praxen verloren“, befürchtet Richter.

Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPTV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) beurteilen die Begrenzung auf 1.150 neue Versor­gungs­sitze kritisch. „Der Zuwachs wird nicht ausreichen, um die Wartezeiten auf eine Psychotherapie flächendeckend auf ein akzeptables Niveau zu bringen“, erklären Dieter Best, Bundesvorsitzender der DPTV und Jürgen Doebert vom BVVP. Die gesetzlich mög­liche „Einziehung“ von Zulassungssitzen verbietet sich daher nach Ansicht der Psycho­the­ra­peutenvertreter.

Gleichzeitig warnen die beiden Verbände „vor dem auf politischer Bühne abgesproche­nen Koppelungsgeschäft, das darauf abzielt, das für die Neuzulassungen notwendige Honorarvolumen durch Einsparungen an bewährten Therapieangeboten gegen zu finanzieren.“ Eine Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinien im Sinne von Versor­gungs­verbesserungen begrüßen Best und Doebert; Behandlungseinschränkungen „lehnen wir entschieden ab“.

BPtK, DPTV und BVVP fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die Verhältniszahlen, das heißt die Relation Einwohner/Psychotherapeut, so zu definieren, dass die Versorgung verbessert wird. Ziel muss es nach Ansicht von Präsident Richter sein, es sein, die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen auf drei Wochen zu verringern. In Deutschland würden psychisch Kranke durchschnittlich 12,5 Wochen auf ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten, erklärt die Kammer mit Verweis auf ihre Wartezeitenstudie

In Großstädten warteten psychisch Kranke im Durchschnitt acht bis neun Wochen auf ein solches Erstgespräch, in ländlichen Regionen 14 Wochen und im Ruhrgebiet sogar 17 Wochen. Trotzdem weise die Bedarfsplanung aufgrund der Verhältniszahlen diese Regionen als „überversorgt“ aus.

Der Gesetzgeber habe den G-BA mit dem GKV-Versor­gungsstrukturgesetz beauftragt, bis Ende 2012 die Verhältniszahlen von Einwohner je Psychotherapeut „allein nach sach­gerechten Kriterien“ neu zu berechnen. „Vergütungs­vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen dürfen jetzt nicht dazu führen, dass der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt“, so der BPtK-Präsident.

Schließlich fordert die Bundespsychotherapeutenkammer, das Ruhrgebiet als Sonder­region der Bedarfsplanung abzuschaffen. In den Großstädten des Ruhrgebiets sind statt 38,8 Psychotherapeuten nur 11,4 Psychotherapeuten je 100 000 Einwohner zugelassen. Deshalb seien im Ruhrgebiet die Wartezeiten von psychisch kranken Menschen mit 17 Wochen noch länger als auf dem Land. © pb/aerzteblatt.de

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