BGH-Urteil zur Werbung für Diabetesmedikament erst im Januar
Freitag, 26. Oktober 2012
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet erst am 24. Januar 2013 den Rechtsstreit zwischen zwei Pharmafirmen um die angeblich irreführende Werbung für ein Diabetesmedikament. Das teilte der BGH heute in Karlsruhe mit. Der Streitwert liege bei 500.000 Euro. Für die Pharmabranche hat die Sache eine grundsätzliche Bedeutung.
Der 1. Zivilsenat des BGH verhandelte gestern darüber, inwieweit Pharmafirmen mit angeblichen positiven Nebenwirkungen eines Medikaments gegenüber Ärzten werben dürfen. Im vorliegenden Fall klagt das Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis gegen die konkurrierende Pharmafirma Novo Nordisk wegen angeblich irreführender Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung des Diabetes mellitus.
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Sanofi-Aventis wendet sich gegen eine Werbeaussage in einem Faltblatt, wonach das von Novo Nordisk vertriebene Mittel Levemir gegenüber dem Sanofi-Medikament Lantus zu einer geringeren Gewichtszunahme und damit zu einem „Gewichtsvorteil“ führe.
Gewichtsvorteil für Patienten von großer Bedeutung
Für Patienten und die verschreibenden Ärzte sei dies „von sehr großer Bedeutung“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Denn Diabetes-Patienten litten darunter, dass Insulinpräparate notgedrungen zu einem Gewichtsanstieg führten. Bei einer Einnahme von Levemir über 52 Wochen sollen Patienten laut einer Studie lediglich 2,25 Kilogramm zugenommen haben und damit 1,65 Kilogramm weniger als bei Lantus mit 3,9 Kilogramm. Sanofi-Aventis meint jedoch, die Ergebnisse der Studie, auf die sich Novo Nordisk stützt, seien wissenschaftlich nicht genug abgesichert. Die Werbung sei daher irreführend.
Die Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Das Berliner Kammergericht sah keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß. Denn die Ergebnisse der Studie, auf die sich die Werbeaussagen stützten, seien in der „Fachinformation“ enthalten, die beim Zulassungsverfahren für das Medikament geprüft worden sei. Deshalb sei zu „vermuten“, dass der beworbene Gewichtsvorteil dem wissenschaftlich gesicherten Stand entspreche.
Diese Vermutung habe Sanofis-Aventis nicht widerlegt, befand das Kammergericht. Mit ihrer Revision will die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH eine wettbewerbsrechtliche Verurteilung des Konkurrenten erreichen.
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