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Verurteilter Medizinstudent legt Berufung ein

Montag, 29. Oktober 2012

Köln – Ein wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Medizinstudent aus Münster geht in Berufung. Das teilte das zuständige Amtsgericht Bielefeld auf Anfrage mit. Das Gericht hatte ihn am 22. Oktober zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Student hatte im vergangenen Sommer im Rahmen seines praktischen Jahres (PJ) in einem Bielefelder Krankenhaus einen folgenschweren Fehler begangen. Er sollte bei einem Säugling Blut abnehmen. Eine Schwester kam herein und legte eine Spritze mit einem Antibiotikum bereit. Dieses war für die orale Gabe vorgesehen, der PJler aber spritzte das Medikament. Der Säugling starb.

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Aus Sicht der Richter hätte der Tod des Kindes vermieden werden können, wenn der Student sorgfältig gearbeitet hätte. Zudem habe er nicht den Auftrag erhalten, dem Kind die Spritze zu geben, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Vertreter der medizinischen Fakultät in Münster hatten das Urteil kritisiert. Studiendekan Bernhard Marschall sagte der Münsterschen Zeitung, der Student sei zu Unrecht „aus mangelnder Sachkenntnis“ verurteilt worden. Dem Richter habe der Sinn für die reale Situation gefehlt. Es sei bedauerlich, dass ausschließlich die Sichtweise des Kranken­hausträgers gehört worden sei. „Der Träger hatte ein Interesse daran, dass kein Organisa­tionsverschulden vorliegt“, sagte Marschall. © BH/aerzteblatt.de

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