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Serratien: Charité fordert Versachlichung der Debatte

Montag, 29. Oktober 2012

Berlin – Nach der Infektionswelle mit Darmkeimen bei Babys an Charité und Deutschem Herzzentrum in Berlin haben die Wissenschaftsverwaltung und auch das Universitäts­klinikum eine Versachlichung der Debatte gefordert. Sowohl der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, als auch Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann stellten sich vor die Mitarbeiter der Stationen für Frühchen und Neugeborene. Frei räumte zugleich Fehler in der Kommunikation ein.

Der Charité wird vor allem mangelhafte Informationspolitik hinsichtlich des Anfang Oktober verstorbenen Babys vorgeworfen. Unterdessen scheint sich eine Woche nach Bekanntwerden der Infektionen die Lage zu entspannen. Im RBB-Inforadio sagte Klinik-Chef Karl Max Einhäupl am Montag, die Infektionsquelle sei eingedämmt, es habe keine neuen Serratien-Fälle gegeben. Alle betroffenen Kinder seien stabil. Auch Einhäupl räumte Schwächen bei der Kommu­nikation ein.

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Mediziner und Personal sind verunsichert
Frei sagte vor dem Ausschuss: „Die Mitarbeiter brauchen wieder Signale, ihre Arbeit ist wichtig.“ Sonst fürchte er, dass sich eine „etwas defensivere Haltung“ beim Umgang mit Risiken entwickelt. Bei der Behandlung von Frühchen bewegten sich Personal und Ärzte in einem Grenzbereich der Medizin, möglicherweise auch der Ethik. Insofern habe „das Anrücken“ von Staatsanwaltschaft und Mordkommission zu allergrößter Verunsicherung geführt. Die Diskussion müsse vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

Zugleich bat der Professor bei der Diskussion „um Daten und Termine“ um eine Beachtung der Diagnostikdauer. Für den Nachweis von Serratien seien vier bis acht Tage vonnöten. Im Übrigen aber wäre beim ersten Auftreten eines Keimes am 8. Oktober sofort das Gesundheitsamt und die zuständige Amtsärztin informiert worden. Bei 35 Kindern wie auch bei dem Personal seien Abstriche genommen worden. Zuvor habe es Anfang Juli einen durch eine Mutter eingeschleppten Serratien-Fall gegeben, dann nochmals eine Woche später. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass Serratien-Ausbrüche auf Frühchenstationen nicht selten sind.

Mitarbeiter verunsichert
Nevermann zufolge hat die jüngste Debatte eine Verunsicherung unter den Klinikmit­arbeitern ausgelöst. Diese habe Ausmaße angenommen, die angesichts der „Höchst­leistungsmedizin“, die dort betrieben werde, nicht verständlich sei. Vor diesem Hinter­grund stufte er das Auftreten einer Mordkommission als „deplatziert“ ein. „Dafür ist überhaupt kein Grund gewesen.“ Auch die diversen öffentlichen Reaktionen seien unangemessen. Die Zeit der „Hektisierung und Unterstellungen“ müsse vorbei sein. Das eigentliche Problem sei vielmehr, wie die Serratien in die Charité kamen, hob Nevermann hervor.

Eltern waren beim Tod zugegen
„Die Charité hat seitdem aber auf medizinischem Gebiet alles richtig gemacht. Es hat die Kinder isoliert beziehungsweise – wenn notwendig – operiert.“ Das fragliche Baby sei mit offener Brust, angeschlossen an eine Herz-Lungen-Maschine, gestorben. Die Eltern seien zugegen gewesen. Allerdings hätten sie eine Obduktion abgelehnt, obgleich das Nevermann zufolge im Herzzentrum bei Todesfällen Usus sei. Er räumte ein, dass die endgültige Aufklärung der Todesursache extrem schwierig sei. „Aber welchen Anteil am Tod des Kindes Serratien hatten, wird man wohl nie klären können“, sagte er.

Die Berliner Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, sie habe die Leiche des verstor­benen Frühchens exhumieren und obduzieren lassen. Beides sei leider unvermeidbar gewesen. Durch die Obduktion sollten nun die genauen Todesumstände geklärt werden. Insbesondere solle festgestellt werden, ob das Neugeborene an den Folgen einer Infektion mit Serratien-Keimen starb. Nähere Einzelheiten zum Stand des laufenden Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung könnten derzeit nicht mitgeteilt werden

Laut der Infektionsbeauftragten des Landes, Marlen Sukau, wird derzeit noch „vermessen“, was zum Ausbruch der Keime geführt habe. Das sogenannte Ausbruchsteam forsche weiter. Sie sehe nach jetzigem Stand keinen Bedarf einer gesetzlichen Änderung der Hygieneschutzordnung. „Der gesetzliche Rahmen des Bundesinfektionsgesetzes wurde komplett ausgenutzt.“ © dapd/afp/aerzteblatt.de

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