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Pflege-Neuausrichtungs­gesetz ab heute in Kraft – neuer AOK-Pflegenavigator

Dienstag, 30. Oktober 2012

Berlin – Ab heute gilt das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), das die Leistungen für Demenzkranke verbessert. Die dort festgelegten Leistungsver­besserungen sind aber erst ab Anfang 2013 gültig. Zeitgleich hat die AOK ihren sogenannten Pflegenavigator überarbeitet. In den vergangenen zwölf Monaten verzeichnete das Angebot laut dem AOK-Bundesverband 15,5 Millionen Seitenzugriffe.

Das Internetportal hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim. „Unsere Pflege-Navigatoren sind nicht nur optisch ansprechender geworden, sondern bieten ab sofort noch mehr Informa­tionen. Zudem wurden die Suchfunktionen verbessert und die Ergebnisdarstellung übersichtlicher gestaltet“, erläuterte Nadine-Michèle Szepan, Leiterin der Abteilung Pflege beim AOK-Bundesverband.

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Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen, die sogenannten Transparenzberichte der Heime und Pflegedienste, listet der Navigator einzeln auf. In diesen Berichten bewerten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und deren Qualität nach festgelegten Kriterien. Die AOK veröffentlicht diese Berichte in dem Pflege-Navigator. Das erweiterte Angebot enthält auch Informationen darüber, wann eine Einrichtung ihre Daten aktualisiert hat.

Die wichtigsten Leistungen des PNG hat der Bundesverband Pflegemanagement zusammengestellt.

  • Bisher ist es so, dass Versicherte mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne Pflegestufe bis zu maximal 200 Euro monatlich für Betreuungspflege und Tagesgruppen erstattet bekommen. Ab 2013 erhalten sie im Monat zusätzlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro.
  • Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten künftig ein auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die bis zu 665 Euro aufgestockt werden. In der Pflegestufe II wird ein höheres Pflegegeld von 525 Euro gezahlt, bei Pflegesachleistungen wird der Betrag auf 1.250 Euro angehoben.
  • Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig einen Aufschlag von 200 Euro im Monat, um eine Pflegekraft einstellen zu können. Die Gründung dieser Wohngruppen soll mit 2.500 Euro pro Person unterstützt werden, insgesamt stehen dafür 30 Millionen Euro bereit.
  • Neben den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen können Pflege- und Betreuungsdienste häusliche Betreuungsdienste anbieten und erbringen. Dies kann neben den Leistungsmodulen künftig auch durch Stundensätze erfolgen. Betreuungsdienste erhalten die Möglichkeit, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen.
  • Ab 2013 gilt auch der sogenannten Pflege-Bahr: Wer dann eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat. Mindestens zehn Euro monatlich muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Ziel der privaten Pflegezusatzvorsorge ist es, die finanzielle Lücke bei der Pflegeabsicherung zu verringern.

Der Bundesverband Pflegemanagement kritisierte, ein neues Gesetz ohne die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes sei zu kurz gegriffen und unzureichend. „Zwar ist das Gesetz grundsätzlich zu begrüßen, aber nur als Tropfen auf den glühend heißen Stein zu sehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Peter Bechtel. © hil/aerzteblatt.de

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