6.770 News Politik

Politik

Kassen erfassen 53.000 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Freitag, 18. Januar 2013

Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den Jahren 2010 und 2011 rund 53.000 Fälle von Fehlverhalten von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und anderen Dienstleistern aus dem Gesundheitsbereich verfolgt. In 2.600 Fällen sei die Staatsan­waltschaft unterrichtet worden, bestätigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute in Berlin auf einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Meist geht es danach um Abrechnungsbetrug. Die Kassen hätten Schadenersatzforderungen in Höhe von gut 41 Millionen Euro durchsetzen können.

Der GKV-Spitzenverband stützt sich auf die Daten der „GKV-Fallerfassungsstelle Fehl­ver­halten“ der ITSG GmbH. Den Angaben zufolge decken die daran teilnehmenden Mitgliedskassen rund 93 Prozent der Versicherten ab. Laut GKV-Spitzenverband treten mit der Zusammenführung der Kennzahlen Mehrfachzählungen auf. In welcher Höhe dies geschieht, geht aus den Daten des Spitzenverbandes nicht hervor.

Anzeige

Auch wie sich die Fälle auf einzelne Berufsgruppen verteilen, ist aus den Daten offenbar nicht ersichtlich. Gerade bei niedergelassenen Ärzten sei Fehlverhalten jedoch kein Massenphänomen, „aber leider sind das auch keine zu vernachlässigenden Einzelfälle“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, der FAZ. Nach den Zahlen der Krankenkassen betrug die Anzahl der verfolgten neuen Fälle gut 35.000, die Zahl der verfolgten Bestandsfälle gut 17.000. © dapd/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.770 News Politik

Nachrichten zum Thema

22.05.13
Ulm – Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Ermittlungen gegen Verantwortliche der Pharmafirma Ratiopharm wegen umstrittener Zahlungen an niedergelassene Ärzte eingestellt. Das Unternehmen hatte diese am...
15.05.13
Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat heute in Berlin bekräftigt, dass sich die Ärzteschaft einer vernünftigen Regelung zur Verhinderung von korruptivem...
26.04.13
Berlin – Das Land Berlin kooperiert künftig mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger beim Kampf gegen Abrechnungsmanipulation und Leistungsmissbrauch in der Pflege. Ziel ist es, durch...
19.04.13
Betrugsverdacht: KBV kritisiert anonymes Meldeverfahren
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das anonyme Meldeverfahren für Fehlverhalten im Gesundheitswesen, das der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf seiner...
18.04.13
Korruption im Gesundheitswesen: Experten sehen Regelungslücken
Berlin – Die Fraktionen im deutschen Bundestag und Experten aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens sind sich einig darin, dass es im Kampf gegen Korruption Regelungslücken gibt....
17.04.13
Berlin – Die deutschen Pharmaunternehmen sehen ihre Geschäftsbeziehungen zu niedergelassenen Ärzten zunehmend kritisch und sind sensibler für Korruptionsgefahren geworden. Das berichten die...
03.04.13
Bahr will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will es Staatsanwaltschaften ermöglichen, bei Verdacht auf Korruption gegen Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe zu ermitteln. Dafür soll...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Thelber
am Samstag, 19. Januar 2013, 14:52

Einmal mehr wird hier mit falschen Angaben "argumentiert"

1) Nicht bei jedem Fehlverhalten von Ärzten kamen die Kassen zu Schaden, sondern - da alles über die KV-en gedeckelt ist - die Kollegen im jeweiligen KV-Bereich
2) Nicht jedes Fehlverhalten ist ein vorsätzliches, sondern ein Versuch, die bestehenden Regularien zu den eigenen Gunsten auszulegen. Und da ist aus meiner Sicht Beratung vor Verfolgung durchaus eine diskutable Alternative - nicht "nur" bei den Mediziner.
3).Wer prangert das Fehlverhalten der Kassen an, wenn sie z.B. die Apotheker einfach retaxieren (= das Geld nicht geben, das diese schon ausgegeben haben) oder den Krankengymnasten / Masseure / Podologen wegen irgendwelcher formaler Fehler auf den Verordnungen die geleistete Tätigkeit nicht bezahlen ?
4) "Verfolgte Fälle" heißt auch nicht "Tatbestand erfüllt". Hier wird mit Zahlenmaterial von Verdächtigungen "gespielt". Vor Gericht gilt in D-land bislang immer noch die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils !
5) Meine Schlußfolgerung: Hier soll Stimmung gemacht werden !

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in