BVMed informiert über die HWG-Novelle
Dienstag, 22. Januar 2013
Berlin – Mit einem aktualisierten eLearning-Tool und einem Praxisleitfaden „Kommunikation und Werbung mit Medizinprodukten: Was ist erlaubt, was ist verboten?" informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) über die jüngsten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) durch die 16. AMG-Novelle. Dadurch wurden die HWG-Vorschriften für Medizinprodukte weiter liberalisiert.
Kernthema der beiden kostenfreien Materialien ist laut BVMed immer die aktuelle Frage nach den Grenzen, die das HWG den MedTech-Unternehmen bei Werbe- und Informationsaktivitäten setzt. „Wir wollen den MedTech-Unternehmen mit dem aktualisierten eLearning-Tool praktische Tipps und einen echten Erkenntnisgewinn geben“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt. Denn Unternehmen dürften nach der HWG-Novelle in der Kommunikation mit Medizinprodukten sehr viel mehr als sie häufig glauben.
So ist dem Bundesverband zufolge etwa in der Publikumswerbung nun auch die objektive und nicht irreführende Werbung mit Aussagen von Patienten (Testimonial-Werbung) zulässig. Auch das Verbot der Verwendung von fremd- und fachsprachlichen Bezeichnungen in der Publikumswerbung ist für Medizinprodukte entfallen. © hil/aerzteblatt.de
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