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Nachfrage nach Familienpflegezeit offenbar sehr gering

Donnerstag, 14. Februar 2013

Berlin – Das Interesse an einer Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist offenbar nur gering. Wie aus heute in Berlin bekannt gewordenen Angaben der Bundesregierung hervorgeht, wurden bis zum 28. Januar 2013 nur für 147 Arbeitnehmer Pflegezeit­darlehen oder die Aufnahme in die Gruppenversicherung des Bundesfamilienamts beantragt. Von einem „programmierten Flop“ sprachen deswegen die Grünen.

Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erarbeitete Pflegezeitregelung war Anfang 2012 in Kraft getreten. Seither können Beschäftigte für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. In dieser Zeit erhalten sie von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung als ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeitsstunden eigentlich zustünde. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Betroffenen dafür so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Einen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit gibt es nicht.  

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Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen weiter hervorgeht, machten aber nur 58 Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch, zinslose Darlehen zu beantragen, um ihren Angestellten in Pflegezeit einen Lohnvorschuss zahlen zu können. In 123 Fällen sei eine Ausfallversicherung für den Fall abgeschlossen worden, dass der Angestellte diesen Lohnvorschuss später nicht abarbeitet. Wegen der geringen Nachfrage wurden der Antwort zufolge Haushaltsansatz und Personalbedarf für die Umsetzung des Gesetzes nach unten korrigiert.  

 „Neue Maßnahmen, die brauchen einfach Zeit, bis sich das herumspricht“, sagte dazu eine Sprecherin des Familienministeriums. Sie wies auf die Möglichkeit hin, Pflegezeiten zu nehmen, ohne dabei auf staatliche Darlehen und Absicherungen zurückzugreifen. Laut Bundesregierung bieten derzeit auch drei private Versicherer entsprechende Verträge für Unternehmen an. Um eine umfassende Bewertung der Familienpflegezeit zu ermöglichen, soll im Frühjahr eine Evaluation ausgeschrieben werden.  

Als „Mega-Flop der Familienministerin Schröder“ kritisierte Grünen-Familienpolitikerin Elisabeth Scharfenberg die Familienpflegezeit.  „Schröder hat sich zur Retterin der pflegenden Angehörigen aufgeschwungen und ist gnadenlos gescheitert“, sagte sie der Bild-Zeitung vom Donnerstag. Die Grünen fordern einen Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Familienpflegezeit bei teilweisem Lohnersatz.  

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf Schröder „reine Alibi-Politik“ bei der Pflege vor. „Symbolpolitik statt echter Unterstützung“, kritisierte auch die SPD-Gesundheits­expertin Hilde Mattheis. Die Arbeiterwohlfahrt sieht fehlende Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer als wesentlichen Grund für die geringe Inanspruchnahme.

„Das Gesetz geht an den Belangen und Nöten pflegender Angehöriger vorbei“, erklärte Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt. „Das Familienpflegezeitgesetz ist nicht praxistauglich“, erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher. Einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz.  

Aktuell werden mehr als 1,6 Millionen Menschen in Deutschland durch Angehörige und ambulante Dienste zu Hause versorgt. Nach Studien des Instituts Allensbach hält eine Mehrheit der Berufstätigen Pflegeaufgaben in der Familie für nur schwer mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbar. © afp/aerzteblatt.de

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