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Bundesregierung will Säumniszuschläge bei Nichtversicherten überprüfen

Donnerstag, 21. Februar 2013

Berlin ­ – Seit April 2007 haben etwa 145.000 zuvor unversicherte Personen wieder einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erlangt. Inklusive mitversicherter Familienangehöriger seien es etwa 189.000 zuvor unversicherte Personen, schätzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksachen-Nummer 17/12317). Seit Januar 2009 seien zudem circa 90.000 zuvor unversicherte Personen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert worden.

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Zwischen dem ersten Quartal 2007 und dem Jahr 2011 ist zudem die Zahl der Deutschen ohne Versicherungsschutz von 211.000 auf 137.000 gesunken. Zuvor war deren Zahl zwischen 1999 und dem ersten Quartal 2007 von 145.000 auf 211.000 kontinuierlich angestiegen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom März 2007 hatte die damalige Bundesregierung eine Versicherungspflicht in der GKV eingeführt, die zum Januar 2009 durch eine Versicherungspflicht in der PKV ergänzt wurde. Die Linke kritisiert in ihrer Anfrage, dass Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, durch Säumniszuschläge finanziell sanktioniert würden. Beitragsschulden könnten sich so auf „mehrere 10.000 Euro“ summieren. Da diese Personen jedoch ohnehin häufig wirtschaftliche Probleme hätten, seien sie „mit derartigen Summen völlig überfordert“.

Insgesamt betrügen die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung 4,5 Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung. 2,4 Milliarden Euro seien dabei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag zuzuordnen und 2,1 Milliarden Euro den sogenannten sonstigen Beiträgen, die insbesondere die freiwillig Versicherten beträfen.

Der Bundesregierung sei die Problematik der Beitragsrückstände sowie der Säumnis­zuschläge bekannt, heißt es in ihrer Antwort: „Es ist nicht zu verkennen, dass der erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände für einzelne Betroffene eher verschärft und in Einzelfällen zu einer Überschuldung führt.“

Daher werde die Wirksamkeit dieses Instruments geprüft und nach Lösungen gesucht, die die Belange der betroffenen Versicherten stärker berücksichtigten. Zudem will die Bundesregierung eine Prüfung des Bundesrechnungshofes zu diesem Themenbereich auswerten, deren Ergebnisse im Frühjahr 2013 vorliegen sollen. © fos/aerzteblatt.de

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