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Bundesregierung plant schärfere Regeln für Spielautomaten

Montag, 25. Februar 2013

München – Die Bundesregierung will das Glücksspiel an Automaten mit schärferen Regeln eindämmen. Ziel einer neuen Spieleverordnung sei es, zum Schutz von Spielern Spielanreize zu verringern, mögliche Verluste zu begrenzen und den Jugendschutz zu stärken, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums heute in Berlin. Die Spielebranche reagierte ablehnend auf die Pläne.  

Die Bundesregierung sehe „Handlungsbedarf“ beim Automatenspiel, sagte die Ministeriumssprecherin. Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigten eine „große Zunahme“ des Automatenspiels, besonders bei unter 18-bis-20-Jährigen.

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Die Neuregelungen sehen neben der Begrenzung der Spielanreize und der Verlustmöglichkeiten vor, den „Unterhaltungscharakter der Geldspielgeräte“ zu stärken, wie aus dem Entwurf zur Änderung der Spieleverordnung hervorgeht. Das Spielverbot für Jugendliche solle „effektiver durchgesetzt“ werden.

Zum Schutz vor Spielsucht soll künftig eine „Spielunterbrechung mit Nullstellung“ in Spielautomaten eingebaut werden, wie aus dem Verordnungsentwurf hervorgeht. Zudem ist darin vorgesehen, dass Automatenspieler künftig - ähnlich wie an Zigaretten­automaten - ihr Alter nachweisen müssen. Dazu wird laut Verordnungsentwurf ein Nachweis „mit einem personenungebundenen Identifikationsmittel“ nötig sein, beispielsweise einer „Spielerkarte“.

In Gaststätten solle künftig die zulässige Anzahl aufgestellter Automaten weiter begrenzt werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Vorgesehen ist demnach, dass in Gaststätten nur noch ein Spielautomat vorhanden sein darf.

Bisher waren drei erlaubt. Diese Änderung solle aber nicht für Gaststätten gelten, bei denen eine Gefährdung Minderjähriger ausgeschlossen werden könne wie etwa an Autobahnraststätten oder in Raucherbars. Überzählige Geräte sollen spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung abgebaut werden.

Geplant ist auch die Schaffung besserer Möglichkeiten im Kampf gegen „Steuerhinter­ziehung oder Geldwäsche“ durch Geldautomaten, wie aus dem Entwurfspapier hervor­geht. Dazu sollen die Möglichkeiten der Manipulation von Spielautomaten begrenzt werden. Für die Geräte sollen künftig Speicherfristen für Datenaufzeichnungen gelten, „die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden“.

Insgesamt sind in Deutschland 240.000 Spielautomaten aufgestellt, rund 70.000 davon in Gaststätten. Laut Verordnungsentwurf könnten durch die Neuregelungen  „geschätzt etwa 30.000 Geldspielgeräte abzubauen sein“.

Automatenhersteller befürchten wirtschaftlcihe Katastastrophe
Ein Sprecher der Automaten-Wirtschaftsverbände sagte, die geplanten Neuerungen wären für den Bereich der Gastronomie „eine Katastrophe“ und gingen finanziell zulasten der Gastronomen. Gastwirte profitierten in der Regel zu 50 Prozent von den Erträgen aus Spielautomaten.

Die SPD-Bundestagsfraktion kritisierte die Pläne des Wirtschaftsministeriums als nicht ausreichend. Statt einer anonymen Identifikation von Spielern an Automaten brauche es „eine personengebundene Spielerkarte“, erklärte die Drogenbeauftragte der SPD-Fraktion, Angelika Graf.

„Nur damit erhalten Süchtige auch die Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen.“ Automatenspiele müssten langsamer werden. Spielunterbrechungen müsse es nach einer Stunde geben und nicht erst nach drei. © afp/aerzteblatt.de

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