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Familienpflegegesetz soll auch für Beamte gelten

Freitag, 1. März 2013

Berlin – Ein „Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes“ wurde gestern in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit diesem Gesetz soll das zum Januar 2012 in Kraft getretenen Familienpflege­zeitgesetz auch auf Beamte übertragen werden. Zudem sollen Beamte die Möglichkeit erhalten, ihren Ruhestand hinauszuschieben, wenn sie zuvor in Teilzeit gearbeitet haben oder beurlaubt waren, um Familienangehörige zu pflegen. Sie können ihre Dienstzeit auch dann um maximal drei Jahre verlängern, wenn sie eine Familienpflegezeit wahrgenommen haben.

Bisher hatten lediglich Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Familienpflegezeit zu beantragen. Diese haben davon bislang allerdings kaum Gebrauch gemacht. So hätten bis zum 28. Januar 2013 lediglich 58 Unternehmen ein zinsloses Darlehen beantragt, um ihren Angestellten in Pflegezeit einen Lohnvorschuss zahlen zu können, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen schreibt (Drucksachen-Nummer 17/12330). Zudem hätten Arbeitgeber nur 123 Familien­pflegezeitversicherungen abgeschlossen, um sich für die Fälle abzusichern, in denen Angestellte ihren Lohnvorschuss nicht abarbeiten.

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Die Bundesregierung betonte, dass bei diesen Zahlen die Arbeitgeber nicht berück­sichtigt seien, die ein Darlehen nicht beim Bundesamt für Familie und zivilgesell­schaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt, sondern eine eigene Gruppenversicherung abgeschlossen haben. Insofern sei von einer höheren Gesamtzahl von Personen in Familienpflegezeit auszugehen.

Die Familienpflegezeit sei ein staatlich gefördertes freiwilliges Arbeitszeitmodell, das eine entsprechende Anlaufzeit zur Etablierung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern benötige, schreibt die Bundesregierung weiter. Um verlässliche Aussagen zur Nutzung der Familienpflegezeit treffen zu können, will sie das Gesetz wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Evaluation soll im Frühjahr 2013 öffentlich ausgeschrieben werden.  

Die Familienpflegezeit sei der Mega-Flop der Familienministerin Schröder, kritisierte die  Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg. Sie habe sich zur Retterin der pflegenden Angehörigen aufgeschwungen und sei gnadenlos gescheitert.

Mit der Familienpflegezeit können Arbeitnehmer für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Von ihrem Arbeitgeber erhalten sie währenddessen eine höhere Vergütung, die sie nach Ende der Pflegezeit wieder abarbeiten müssen. © fos/aerzteblatt.de

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