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Contergan-Geschä­digte leiden unter Spät- und Folgeschäden

Montag, 4. März 2013

Heidelberg/Berlin – Die rund 2.400 Menschen mit Contergan-Schädigungen in Deutsch­land sind mittlerweile 53 Jahre alt und leiden unter Spät- und Folgeschäden. Das berich­tet der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer Expertise zum Thema.

Dabei werden als Spätschäden solche bezeichnet, die bereits vorgeburtlich entstanden sind, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt diagnostiziert wurden. Folgeschäden sind hingegen solche Schäden, die sich erst im Lebensverlauf entwickelten. Laut einer Studie des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg aus dem Zeitraum zwischen 2008 und 2012 seien beide „dramatisch“, zu nennen, so der Wissenschaftliche Dienst: Die jahrelange Fehl- und Überbelastung ursprünglich gesunder Gelenke und Glied­maßen habe bei den Betroffenen mittlerweile zu schweren Arthrosen und Verschleiß­erscheinungen, Muskel- und Sehnenschwächen, starken meist chronischen Schmerzen sowie einer erheblichen Einschränkung der Mobilität geführt.

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Außerdem seien Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine Schädigung innerer Organe, des zentralen Nervensystems, der Wirbelsäule sowie der Hüfte zu verzeichnen. Die Folgeschäden schränkten auch in sozialer und psychischer Hinsicht die Lebensqualität ein.

Die Contergan-Katastrophe 1957 bis 1962
Von Oktober 1957 bis November 1961 hatten schätzungsweise fünf Millionen Verbraucher etwa 300 Millionen Tagesdosen des Präparats eingenommen. Der Marktanteil von Contergan in der Sparte der Schlafmittel war damit innerhalb von drei Jahren auf etwa 46 Prozent angewachsen. Im Zeitraum zwischen 1958 und 1962 überlebten in Westdeutschland unter den geschädigten Kindern – bei einer Sterberate von rund 40 Prozent – etwa 5.000 Kinder die Geburt mit teils schweren Schädigungen.

„Contergan­geschädigte wollen keine Bittsteller mehr sein“

Berlin – Zum ersten Mal seit dem Contergan-Skandal vor über vierzig Jahren liegt eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen in Deutschland vor.

Bereits Ende 2012 und dann Anfang des Jahres hatte der Koalitionsausschuss der Regierungskoalition beschlossen, die staatlichen Leistungen des Bundes für Contergan-Geschädigte noch in dieser Legislaturperiode um 120 Millionen Euro aufzustocken. Damit reagierte der Koalitionsausschuss auf die Spät- und Folgeschäden Contergan-bedingter Schädigungen, die mit der Heidelberger Studie umfassend verifiziert worden seien. © hil/aerzteblatt.de

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