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KBV stellt Konzept für zukunftssichere Gesundheitspolitik vor

Donnerstag, 7. März 2013

Berlin – Die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) hat heute ein Posi­tionspapier mit den „Erwartungen der niedergelassenen Ärzte und Psycho­therapeuten an eine zukunfts­sichere Gesundheitspolitik“ vorgestellt. Zentrales Thema ist die Stärkung des Sicher­stellungsauftrags angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Ärzte­mangels.

„Wir müssen die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen steuern“, erklärte der KBV-Vor­standsvorsitzende, Andreas Köhler. Im Vergleich zu den Nachbarländern gebe es in Deutschland überdurchschnittlich viele Arzt-Patienten-Kontakte. Die Folgen seien lange Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt; die Ärzte klagten zudem über zu wenig Zeit für den einzelnen Patienten. „Wir wollen den Versicherten eine Wahloption geben und sie über die Akzeptanz von Steuerung selbst entscheiden lassen“, so Köhler.

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Drei Wahltarife vorgesehen
Das KBV-Konzept sieht drei Wahltarife für gesetzlich Krankenversicherte vor: Im ersten Tarif hätten sie die freie Wahl des Hausarztes. „Aber wenn der Versicherte einen Haus­arzt hat, soll er auch bei diesem bleiben“, stellte Köhler klar. Fachärzte dürften in diesem Tarif nur noch nach Überweisung aufgesucht werden. Dadurch sollen Wartezeiten bei Fachärzten deutlich geringer ausfallen. „Aus unserer Sicht ist das der Standardtarif, den ich durchaus als den zukunftsfähigsten betrachte“, betonte der KBV-Vorstands­vor­sitzende. Alle Leistungen dieses Tarifs würden nach dem Sach­leistungsprinzip erbracht und abgerechnet.

Der zweite Wahltarif soll die freie Haus- und Facharztwahl gewährleisten. Der Versicherte benötigte in diesem Tarif keine Überweisungen mehr, müsste allerdings beim Facharzt in Form der Kostenerstattung in Vorleistung treten. „Dies würde etwas teurer“, erklärte Köhler. In Tarif II erhielte ein Patient von seiner Krankenkasse nicht den vollen Rech­nungs­betrag erstattet. Er müsste somit einen Eigenanteil bei fachärztlichen Behand­lungen tragen. Die hausärztliche Versorgung würde weiterhin im Rahmen des Sach­leistungsprinzips abgerechnet.

Der dritte Wahltarif, den die  KBV vorschlägt, sieht ebenfalls freie Haus- und Facharzt­wahl vor, jedoch würde in beiden Fällen nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Der Versicherte müsste allerdings einen Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse zahlen. „Ohne gesetzliche Änderung ist ein solches Konzept nicht umsetzbar“, betonte Köhler.  Zwar gebe es heute schon Wahltarife der Krankenkassen, aber: „Hier müsste man verpflichtende Optionen vorsehen, die die Kassen anzubieten haben.“

Aus- und Weiterbildung reformieren
Darüber hinaus fordert die KBV in ihrem Positionspapier eine Reform der Aus- und Weiterbildung: „Die Aus- und Weiterbildung ist nicht mehr am Bedarf orientiert“, stellte Regina Feldmann, Vorstand der KBV, fest. Die Zahl der Facharztanerkennungen im Bereich der Grundversorger, beispielsweise bei Haus- und Augenärzten sowie nicht- operativen Orthopäden würde sinken. Dafür gebe es immer mehr Abschlüsse in spezialisierten Fächern. „Im letzten Jahr haben wir mit nur 1.000 Abschlüssen in der Allgemeinmedizin einen Tiefpunkt erreicht“, sagte Feldmann.

Sie betonte, wie wichtig es sei, jetzt gegenzusteuern. Denn Änderungen an der Aus- und Weiterbildungsordnung würden erst in zwölf bis 15 Jahren in der Versorgung ankommen. Deshalb müsse eine sechsmonatige Weiterbildung nicht nur in der Allgemeinmedizin Pflicht sein, sondern auch in weiteren patienten­nahen Fächern. „Wenn es nicht gelingt, dieses Problem zu lösen, wird die medizinische Versorgung in 15 Jahren nicht nur auf dem Land nicht mehr sicherzustellen sein“, betonte Feldmann. © mei/aerzteblatt.de

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