Düsseldorf – „Ich finde es sehr gut, dass eine Krankenhausplanung Grundsätze hat, die auf medizinischen Leitlinien basieren“, begrüßte Theo Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, gestern bei einer Anhörung zur Krankenhausplan 2015 im nordrhein-westfälischen Landtag das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, die Qualität der Krankenhausversorgung im größten Bundesland künftig über definierte Strukturvorgaben zu steuern.
Hintergrund: Ab 2015 soll in Nordrhein-Westfalen (NRW) die bisherige Detailplanung, bei der alle Einzelheiten der Versorgungsstrukturen vom Land vorgegeben werden, abgeschafft werden. Abteilungen für Facharztkompetenzen wie Kardiologie, Nephroplogie, Thoraxchirurgie oder Gefäßchirurgie werden dann also nicht mehr gesondert ausgewiesen. Daraus ergeben sich für die Krankenhäuser größere Gestaltungsspielräume, die diese nutzen könnten, um sich auf die Erbringung besonders lukrativer Leistungen zu spezialisieren – was Versorgungsengpässe nach sich ziehen könnte. Dem will die Landesregierung über definierte Strukturvorgaben begegnen.
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Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, unterstützte dieses Vorhaben ausdrücklich: „Wer in Zeiten eines verschärften Wettbewerbs zwischen den Krankenhäusern verhindern will, dass der Markt entscheidet, welche Krankenhäuser welche Leistungen anbieten, und wer die Planungskompetenz des Landes im Sinne der Daseinsvorsorge erhalten will, der kommt an Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung nicht vorbei.“
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hatte im Vorfeld der Anhörung insbesondere die geplanten Strukturvorgaben für die Intensivstationen kritisiert. Hier nimmt der Plan Bezug auf Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), in denen eine Mindestgröße von acht bis 12 Intensivbetten pro Einheit beziehungsweise Krankenhaus festgelegt ist. 22 Prozent der Krankenhäuser in NRW erfüllten dieses Merkmal nicht, wodurch die wohnortnahe intensivmedizinische Versorgung massiv gefährdet sei.
In der Anhörung wurde nun schnell deutlich, dass die Nichterfüllung dieser Strukturvorgabe nicht automatisch zur Schließung der entsprechenden Intensivstation führen muss. „Wenn jedes fünfte Krankenhaus hier aus der Versorgung heraus fällt, weil es die Norm nicht erfüllt, dadurch aber die Versorgung vor Ort gefährdet ist, dann muss ich im Extremfall eben 22 Prozent Ausnahmen genehmigen“, stellte Thomas Fritz von der AOK Nordwest klar.
KGNW-Präsident Jochen Brink zeigte sich ein Stück weit erleichtert: „Wenn die DIVI-Empfehlung nicht verbindlich ist, sondern mehr als Orientierungsgröße dienen soll, dann können wir damit leben.“
Entspannt hat sich auch der Streit um das Strukturkriterium „Facharztstandard“. Hier hatte das Gesundheitsministerium den Entwurf nach heftiger Kritik der Krankenhäuser verändert: Ursprünglich war für jede Abteilung mindestens eine Besetzung mit drei Fachärzten gefordert gewesen. Jetzt heißt es: „Die Leitung muss Fachärztin oder Facharzt sein, die stellvertretende Leitung soll Fachärztin oder Facharzt sein. Für weitere Ärztinnen und Ärzte reicht der Facharztstandard aus.“
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