6.830 News Politik

Politik

Bundesratsinitiative für neue rechtliche Grundlagen des Rettungsdienstes

Freitag, 15. März 2013

Frankfurt/M. – Der Rettungsdienst soll ein eigenes Leistungssegment im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) werden. Das wollen die Länder Hessen und Baden-Württem­berg mit einer Bundesratsinitiative erreichen. Bislang ist der Rettungsdienst im SGB V keine medizinische Haupt-, sondern eine Nebenleistung.

„Der Rettungsdienst hat sich in Deutschland als eigenständiger medizinischer, vorklinischer, Leistungsbereich entwickelt“, sagte der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Ihn weiterhin unter dem Bereich „Fahrkosten“ des SGB V zu behandeln würde bedeuten, die Entwicklung der vorklinischen Versorgungsleistung und insbesondere der Notfallmedizin zu ignorieren, so der Minister.

Anzeige

Hinter der Initiative stecken allerdings auch ökonomische Überlegungen. Die bisherige Regelung führt laut dem hessischen Sozialministerium zu einem Fehlanreiz, Patienten in die Klinik zu fahren, ohne dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit gegeben sei. Das verursache erhebliche zusätzliche und vermeidbare Kosten.

„Die Änderung des SGB V sieht vor, den Rettungsdienst aus dem Bereich ‚Fahrkosten‘ herauszunehmen und als eigenständigen Leistungsbereich zu regeln. Damit werden Fehlanreize bei der Abrechnung vermieden, mehr Transparenz und Trennschärfe geschaffen, und es werden fachliche und wirtschaftliche Synergien ermöglicht“, hieß es aus dem Ministerium.

Die Initiative zielt aber außerdem darauf ab, durch eine Änderung im Paragrafen 75 SGB V künftig den ärztlichen Bereitschaftsdienst in das System der Rettungsleitstellen nach Landesrecht einzubeziehen. „Damit kann durch Landesrecht eine einheitliche Vermittlung von vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst geschaffen werden“, so die Begründung für den Vorstoß. © hil/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
6.830 News Politik

Nachrichten zum Thema

04.04.13
Pilsen/Weiden/Berlin – Deutsche und tschechische Rettungsdienste sollen künftig im Grenzgebiet des jeweiligen Nachbarlandes Einsätze fahren und Patienten betreuen. Ein entsprechendes Rahmenabkommen...
22.03.13
Berlin – Der Bundesrat hat heute dem Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Rettungsassistentenausbildung umfassend reformiert. Die Ausbildung unterscheidet sich wesentlich von der...
20.03.13
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) kritisiert das geplante Notfallsanitätergesetz . Ende der Woche soll der Bundesrat über den Entwurf des Gesetzes entscheiden. „Der...
19.03.13
München – Der ärztliche Bereitschaftsdienst und der Notarztdienst sollten weiterhin getrennte Bereiche bleiben. Das betont die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und wehrt sich damit gegen eine...
01.03.13
Berlin – Der Bundestag hat gestern das Notfallsanitätergesetz beschlossen. Der bisherige Beruf des Rettungsassistenten wird damit in die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ überführt. Die...
27.02.13
Gesundheits­ausschuss stimmt Notfallsanitäter­gesetz in Grundzügen zu
Berlin – „In Grundzügen unumstritten“ ist im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Ausbildung zum Rettungsassistenten neu regelt. Das zeigte die...
31.01.13
Entwurf für neues Notfallsanitäter­gesetz weiter umstritten
Berlin – Der Entwurf eines Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters ist weiter umstritten. Das zeigte gestern eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach den Vorstellungen...

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Mehr zum Thema


Themen

A
Ä
B
C
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
Ö
P
Q
R
S
T
U
Ü
V
W
Z
Suchen

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

newsletter.aerzteblatt.de

Newsletter

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterher zu rennen: Der tagesaktuelle Newsletter

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in