Notfallsanitätergesetz passiert den Bundesrat
Freitag, 22. März 2013
Berlin – Der Bundesrat hat heute dem Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Rettungsassistentenausbildung umfassend reformiert. Die Ausbildung unterscheidet sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten. Die Ausbildungsdauer beträgt nun zwei statt drei Jahre und die Befugnisse für Notfallsanitäter sind im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten erweitert.
Notfallsanitäter dürfen nun in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ auch invasive Maßnahmen durchführen. Im Falle von konkreten Gefährdungssituationen, die das Leben des Patienten in Gefahr bringen, können die Notfallsanitäter Tätigkeiten übernehmen, die normalerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind. Allerdings ist diese Übernahme zeitlich begrenzt bis zum Eintreffen des Notarztes.
Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten kritisiert. „Durch die beabsichtigte unbegrenzte Übergabe der ärztlichen Maßnahmen an Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die durch eine dreijährige Ausbildung nicht annäherungsweise auf die Folgeabschätzung ihres Handelns, insbesondere auf die Beherrschung der möglichen Komplikationen, vorbereitet werden, ist eine Verschlechterung der notfallmedizinischen Versorgung und eine Verminderung der Patientensicherheit zu befürchten“, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) begrüßte das neue Berufsgesetz. Bei kritisch erkrankten Patienten oder schwerstverletzten Patienten könnten Notfallsanitäter jetzt zusammen mit dem Notarzt noch professioneller die Versorgung übernehmen. In Zukunft können die die Effizienz der Notfallversorgung dadurch nur gesteigert werden, hieß es aus dem Verband. © mis/EB/aerzteblatt.de
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