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Notfall­sanitätergesetz passiert den Bundesrat

Freitag, 22. März 2013

Berlin – Der Bundesrat hat heute dem Notfallsanitätergesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Rettungsassistentenausbildung umfassend reformiert. Die Ausbildung unter­scheidet sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungs­assistenten. Die Ausbildungsdauer beträgt nun zwei statt drei Jahre und die Befugnisse für Notfallsanitäter sind im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten erweitert.

Notfallsanitäter dürfen nun in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ auch invasive Maßnahmen durchführen. Im Falle von konkreten Gefährdungssituationen, die das Leben des Patienten in Gefahr bringen, können die Notfallsanitäter Tätigkeiten übernehmen, die normalerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind. Allerdings ist diese Übernahme zeitlich begrenzt bis zum Eintreffen des Notarztes.

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Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten kritisiert. „Durch die beabsichtigte unbegrenzte Übergabe der ärztlichen Maßnahmen an Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die durch eine dreijährige Ausbildung nicht annäherungsweise auf die Folgeabschätzung ihres Handelns, insbesondere auf die Beherrschung der möglichen Komplikationen, vorbereitet werden, ist eine Verschlechterung der notfallmedizinischen Versorgung und eine Verminderung der Patientensicherheit zu befürchten“, heißt es in einer Stellungnahme der  BÄK.

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) begrüßte das neue Berufsgesetz. Bei kritisch erkrankten Patienten oder schwerstverletzten Patienten könnten Notfall­sanitäter jetzt zusammen mit dem Notarzt noch professioneller die Versorgung übernehmen. In Zukunft können die die Effizienz der Notfallversorgung dadurch nur gesteigert werden, hieß es aus dem Verband. © mis/EB/aerzteblatt.de

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medleaks
am Donnerstag, 4. April 2013, 22:48

Auf ins Paramedic-System

Es ist doch immer der gleiche Mechanismus: Es will gespart werden. Am einfachsten natürlich an den Gehältern. Und für € 20,- pro Stunde bekomme ich natürlich keinen Notarzt mehr. Einfache Lösung: Einer niedrigeren Lohngruppe wird diese Tätigkeit übergeholfen. Oder findet sich etwa in dem Gestz irgendeine Tarif-Vorgabe, dass der NS besser bezahlt, weil besser ausgebildet und mit mehr Verantwortung ausgestattet ist?? Im Endeffekt geht es allein darum, ein angeblich teures Notarztsystem einzustampfen (bzw. erstmal die Hilfsfristen zu verlängeren), auf das Deutschland bisher eigentlich immer stolz war. Ist schon verwunderlich, dass sich aber genau die Leute, die dieses Gesetz beschlossen haben, auf ihren Parteiversammlungen von einem "eigenen" Notarzt beschützen lassen und dann auch ordentlich zahlen.
ArztundEuropa
am Mittwoch, 3. April 2013, 07:44

Eine gute Entscheidung, wenn ......

... wenn eine vernüftige Ausbildung garantiert wird !

In unseren EU-Nachbarländern ist seit Jahren qualifiziertes Fachpersonal mit Notärzten im Einsatz, die bereits den FACHARZT Notfallmedizin besitzen.

Dürfen wir jetzt auch auf einen FACHARZT Notfallmedizin in Deutschland hoffen?

Vielleicht könnte man auch gleich ein paar Gesetze verabschieden, die den Pflegekräfen mehr Kompetenzen übertragen und den Ärzten eine gute Facharztausbildung garantieren? ..... so wie bei unseren EU-Nachbarländern!



dixi81
am Donnerstag, 28. März 2013, 01:04

alles beim alten ...

Rettungsassistenten haben in der Vergangenheit schon immer invasive Maßnahmen durchgeführt. Durch die Garantenstellung waren sie sogar dazu verpflichtet! Was hier die BÄK kritisiert ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen, es handelt sich um Notfallmaßnahmen bei vitaler Gefährdung. Nichtstun wäre dann für den Patienten schädigend...
mfreitag
am Samstag, 23. März 2013, 23:21

Drei statt drei Jahre Ausbildungszeit?

...das ist ja eine Verlängerung um 0%! (oder ein Druckfehler)
MfG, Michael Freitag

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