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Meldefrist für Infektions­krankheiten wird verkürzt

Donnerstag, 28. März 2013

Berlin – Ab Karfreitag gelten in Deutschland kürzere Meldefristen für Infektions­krankheiten. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute in Berlin ankündigte, tritt ein entsprechendes Gesetz am 29. März in Kraft. Demnach soll die Zeit von der Arztpraxis oder dem Labor über die zuständige Landesstelle zum Robert-Koch-Institut (RKI) nur noch drei bis fünf Tage betragen. Bisher konnte es bis zu 16 Tage dauern, bis meldepflichtige ärztliche Diagnosen und Labornachweise den Gesundheitsämtern und dem RKI vorlagen. Von den neuen gesetzlichen Bestimmungen verspricht sich das Ministerium einen besseren Schutz der Bürger.

Dem BMG zufolge sind mit dem Gesetz noch weitere wichtige Änderungen im Bereich Infektionsschutz in Kraft getreten. Dazu zählt die Meldepflicht für Rötelninfektionen, Mumps, Keuchhusten und Windpocken. Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Regelungen darüber, wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften in Deutschland umgesetzt werden, die dem Schutz der Gesundheit vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten dienen.

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Um den Gesundheitsschutz bei Infektionsausbrüchen weiter zu verbessern, arbeitet das BMG zudem an einem „Deutschen Elektronischen Meldesystem für Infektionsschutz“ (DEMIS). Ziel ist eine medienbruchfreie informationstechnologische Lösung, die hohe Datensicherheitsanforderungen erfüllt.

Mit den Neuregelungen zieht die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus der EHEC-Krise. Dieser Erreger verursachte zum Teil lebensbedrohliche Darmentzündungen mit blutigen Durchfällen und Nierenversagen, mehr als 4.300 Menschen erkrankten. © hil/aerzteblatt.de

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