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Neuer Versorgungsvertrag für Depressions- und Burn-Out-Patienten

Montag, 8. April 2013

Hannover – Bei der Versorgung von Depressions- und Burn-Out-Patienten sollen nieder­gelassene Hausärzte, niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten enger zusammenarbeiten. Das sieht ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der AOK des Bundeslandes vor. Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und der Deutsche Hausärzteverband unterstützen das Vorhaben.

„Die teilnehmenden Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten müssen zusätzliche Behandlungskapazitäten anbieten und bereit sein, eingeschriebene Patienten innerhalb von maximal 14 Tagen erstmalig zu behandeln. Zur Koordination dieser Behandlungskapazitäten richtet die KVN eine Terminmanagementstelle ein“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch.

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Gemeinsames Ziel der Vertragspartner sei, den Patienten schneller einen Therapieplatz anzubieten. An dem Programm können alle Patienten der AOK Niedersachsen teilneh­men, die aufgrund einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Teilnahmeberechtigt sind alle Hausärzte, die über die Zusatzqualifikation „Psychoso­matische Grundversorgung“ verfügen und an einer obligatorischen Schulung über die Vertragsinhalte und die S3-Leitlinie teilgenommen haben. In der fachärztlichen Ebene können Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin oder Nervenheilkunde, Neurologie, Neurologie und Psychiatrie teilnehmen.

Auch diese Ärzte müssen an einer Vertragsschulung teilgenommen haben. Darüber hinaus können zugelassene Psychologische Psychotherapeuten an dem Vertrag teilnehmen.

Für ihren besonderen Aufwand bekommen die teilnehmenden Ärzte und Psycho­therapeuten neben der üblichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetäre Zuschläge für ihre im Vertrag zu erbringenden Leistungen. Je Vertragsfall erhält der Hausarzt zusätzliche Vergütungen von maximal 115 Euro, der Facharzt 175 Euro und der Psychotherapeut 250 Euro. © hil/aerzteblatt.de

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