EFSA/EMA: Phenylbutazon in Pferdefleisch für Menschen vermutlich ungefährlich
Montag, 15. April 2013
Parma/London – Das nichtsteroidale Antiphlogistikum Phenylbutazon ist zwar selbst in Spuren in Pferdefleisch und anderen Lebensmitteln verboten. Eine Gefährdung der Gesundheit gehe vom Verzehr des kontaminierten Fleisches, zu dem es in den letzten Monaten in Europa gekommen ist, jedoch nicht aus, schreiben die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma und die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA in London in einer gemeinsamen Stellungnahme.
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Phenylbutazon, das bereits 1949 als humanes Arzneimittel zur Behandlung der Rheumatoiden Arthritis und Gicht eingeführt wurde, ist heute nur noch zur Kurzzeitanwendung über maximal eine Woche zugelassen. Der Grund für die Einschränkung ist die Möglichkeit von idiosynkratischen Immunreaktionen, die sich als aplastische Anämie manifestieren können. Die EMA schätzt die Wahrscheinlichkeit auf 1 zu 30.000 Behandlungen, was aber Grund genug ist, den Einsatz als Arzneimittel zu beschränken (schließlich gibt es sichere Alternativen unter den Nicht-steroidalen Antiphlogistika).
Da es aber für idiosynkratische Reaktionen keine Schwellendosis gibt, können auch Spuren des Wirkstoffs in Nahrungsmitteln nicht geduldet werden. Dies hatte die EMA bereits 1997 in einer Bewertung festgelegt. Auch wenn es keine Schwellendosis gibt, steigt das Risiko mit dem Ausmaß der Exposition. Diese ist nach dem versehentlichen Verzehr von kontaminiertem Pferdefleisch gering. EFSA und EMA schätzen das Risiko zwischen 2 auf 1 Billion und 1 auf 100 Millionen exponierter Personen.
Phenylbutazon steht auch im Verdacht, genotoxisch und karzinogen zu sein. Die Genotoxizität, also die Schädigung des Erbguts, ist nicht erwiesen. Bisherige Studien konnten die Möglichkeit aber auch nicht ganz ausschließen, heißt es in der Stellungnahme von EFSA und EMA.
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