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Vorstoß für die vertrauliche Geburt

Donnerstag, 18. April 2013

Berlin – Babyklappen und eine gänzlich anonyme Geburt werden nicht verboten, sollen aber durch andere Angebote verdrängt werden ­– dieser Ansatz steckt hinter einem Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat ihn vor kurzem durchs Kabinett gebracht und ihn in der ersten Lesung im Bundestag verteidigt, nun beraten ihn mehrere Ausschüsse. Kern des Entwurfs: Mütter sollen ein Kind zwar anonym zur Welt bringen und zur Adoption freigeben dürfen. Kinder können aber vom 16. Lebensjahr an klären, wer sie zur Welt gebracht hat. Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Fischbach (CDU) akzeptierte früher Babyklappen und sieht sie heute kritisch – warum, das hat sie dem Deutschen Ärzteblatt erläutert.

5 Fragen an Ingrid Fischbach, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag

DÄ: Frau Fischbach, Sie und andere Bundestags­abgeordnete haben in den letzten Jahren bereits mehrfach den Versuch unternommen, die anonyme Geburt und die Zulässigkeit von Babyklappen per Gesetz zu regeln. Wird das nun noch vor der Bundes­tagswahl gelingen?
Fischbach: Ja. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bundestag nun die rechtlichen Grundlagen für die vertrauliche Geburt schaffen wird. Bei den Diskussionen haben wir uns dieses Mal die nötige Zeit genommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die sowohl von Innen- als auch von Familienpolitikern und –politikerinnen unterstützt wird. Beide Seiten haben sich bewegt. Deshalb bin ich überzeugt, dass der Gesetzentwurf am Ende große Zustimmung finden wird.

DÄ: Was ist für Sie das Wichtigste daran?
Fischbach: Für mich sind zwei Punkte entscheidend. Zum einen wird es Mutter und Kind ermöglicht, dass die Entbindung in einer Atmosphäre stattfinden kann, in der eine medi­zi­nische Versorgung für beide gewährleistet ist. Zum anderen wird dem Wunsch der Mutter nach Anonymität ebenso Rechnung getragen wie dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft. Zwischen diesen gegensätzlichen Interessen konnte ein wohlbalancierter Ausgleich geschaffen werden.

DÄ: Sie haben vor rund einem Jahr für ein Gesetz plädiert, das eine gesetzliche Akzeptanz der anonymen Geburt ausschließt und dafür sorgt, dass Babyklappen-Angebote allmählich auslaufen. Sie hätten darüber früher anders gedacht, haben Sie gesagt. Was hat zu dem Sinneswandel geführt?
Fischbach: Zu Beginn der Diskussion, also etwa vor 13 Jahren, habe ich folgender­maßen argumentiert: Wenn die Babyklappe auch nur ein Menschenleben rettet, dann hat sie sich gelohnt. Die vorliegenden Zahlen zeichnen aber ein anderes Bild. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts hat gezeigt, dass durch Babyklappen die Zahl der Kindstötungen nicht zurückgegangen ist. In weiteren Fällen hat dieses System zu Miss­brauch geführt. So wurde beispielsweise in einem Fall ein 14 Monate altes Kind abge­geben. Deshalb soll nach dreijähriger Evaluierung abschließend über Babyklappen beraten werden.

DÄ: Warum werden Babyklappen jetzt nicht ganz verboten?
Fischbach: Hier spielen föderale Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Die Einrichtung und der Betrieb von Babyklappen fallen in die Kompetenz der Länder, deshalb kann der Bund hier keine einheitliche Entscheidung treffen. Im Moment werden Gespräche ge­führt, um bundesweit Mindeststandards für Babyklappen einzuführen und so Missbrauch zu verhindern. Nach der dreijährigen Evaluierungsphase wird dann das Urteil über die Zukunft der Babyklappen gefällt werden.

DÄ: Jahrelang wurde immer wieder gefordert, die gesamte Bevölkerung viel offener über alle Angebote rund um Adoptionen aufzuklären, unter anderem über die Möglichkeit, sich erst einmal anonym über das Thema zu informieren. Warum ist so gut wie nichts passiert?
Fischbach: Adoption ist in Deutschland immer noch ein Tabuthema. Deswegen laufen die entsprechenden Kampagnen schleppend an. Aber Aufklärung und Information sind dringend nötig, um eine höhere Akzeptanz zu schaffen. © Rie/aerzteblatt.de

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