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Ärzte in Westfalen-Lippe empört über Schiedsamt – Vertreterversammlung abgebrochen

Montag, 22. April 2013

Dortmund – Mit „Wut und Enttäuschung“ haben die Delegierten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe auf die Entscheidung des Schiedsamtes zur Gesamtvergütung für ambulante Leistungen reagiert. Das Schiedsamt unter dem Vorsitz des ehemaligen Richters am Landessozialgericht Jürgen Burghardt hatte am 18. April entschieden, das Finanzniveau für die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe nicht an die tatsächliche Morbidität anzupassen.

In Anbetracht der Situation verzichtete der Erste Vorsitzende der KV, Wolfgang-Axel Dryden, bei der Vertreterversammlung am vergangenen Samstag auf einen eigenen Bericht zur Lage. Stattdessen informierte der Zweite KV-Vorsitzende Gerhard Nordmann die Mitglieder der Vertreterversammlung über den Ausgang des Schiedsamtsverfahrens.

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„Ich finde es unglaublich und bin empört darüber, dass das Schiedsamt in nahezu gutsherrenartiger Manier entschieden und keines unserer Argumente gehört hat. In meinen Augen ist der Schiedsspruch eine große Gefahr für die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe“, sagte Nordmann. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution zu dem Schiedsamtsverfahren und brachen die Versammlung danach aus Protest ab.

„Mit dem Schiedsspruch in Westfalen-Lippe wird die ärztlich und psychotherapeutisch geleistete Arbeit zur Versorgung von Erkrankten künftig noch schlechter bezahlt als bisher“, heißt es in der Resolution. Die KV-Delegierten betonen darin, dass die Patienten in Westfalen-Lippe den gleichen Anspruch auf ärztliche und psychotherapeutische Leistung haben wie in anderen Bundesländern.

KV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel skizzierte das weitere Vorgehen der KV in der Honorarfrage: „Zum einen werden wir gegen diesen unhaltbaren Schiedsspruch klagen. Darüber hinaus lassen wir alle verfügbaren politischen Drähte glühen, um die angekündigte Unterstützung der Gesundheitspolitiker einzufordern. Der dritte Ansatz sind weitere bilaterale Gespräche mit den Krankenkassen, die wir ebenfalls nicht aus ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe entlassen werden“, so Kriedel. © hil/aerzteblatt.de

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